On Sat, 02 Oct 2010 19:36:36 +0000
Tim Landscheidt wrote:
Wenn diese spezialisierten Steuerberater und Anwälte
es
in
mehrwöchigen Beratungen schaffen, eine Satzung zu
entwerfen,
der eine "völlig normale" Bestimmung fehlt, die
"Standard
bei Gesellschaftsverträgen für gemeinnützige GmbHs" ist,
kä-
men mir Zweifel an deren Kompetenz.
Tim
Hallo Tim!
Unser Rechtssystem ist nun mal enorm schwierig. Selbst den
Rechtsabteilungen großer Unternehmen passiert es schonmal,
dass ihre Sachen aufgrund formaler Fehler nicht
funktionieren. In Fällen wie unserem, wo überhaupt
niemandem Schaden entstanden ist, sollte man da keine
Vorwürfe erheben (zumindest nicht an die Anwälte, die
dieses Rechtssystem nicht erfunden haben...).
MfG
Stefan