On Sat, 02 Oct 2010 19:36:36 +0000 Tim Landscheidt wrote:
Wenn diese spezialisierten Steuerberater und Anwälte es in mehrwöchigen Beratungen schaffen, eine Satzung zu entwerfen, der eine "völlig normale" Bestimmung fehlt, die "Standard bei Gesellschaftsverträgen für gemeinnützige GmbHs" ist, kä- men mir Zweifel an deren Kompetenz.
Tim
Hallo Tim!
Unser Rechtssystem ist nun mal enorm schwierig. Selbst den Rechtsabteilungen großer Unternehmen passiert es schonmal, dass ihre Sachen aufgrund formaler Fehler nicht funktionieren. In Fällen wie unserem, wo überhaupt niemandem Schaden entstanden ist, sollte man da keine Vorwürfe erheben (zumindest nicht an die Anwälte, die dieses Rechtssystem nicht erfunden haben...).
MfG Stefan