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Am 24.12.2010 13:23, schrieb Olaf Simons:
Liesel, Achim, Pavel…,
Liesel behauptet, mein Satzungsentwurf verschiebe die Macht in die Hände des Gutachtergremiums. Ich las das mit Interesse, da ich hier eine Institution ohne alle Entscheidungskompetenz in den Raum stellte. Vielleicht klären wir, in welchen speziellen Momenten ein Vorstand oder Aufsichtsrat gerne entscheiden möchte, ohne ein Gutachten zur Kenntnis nehmen zu müssen.
Auf eine Kleinigkeit will ich im selben Zusammenhang verwiesen haben: Das Gutachtergremium befasst sich nur mit Projekten, die die Community dem Aufsichtsrat zur Kenntnis bringen möchte. Es sichert jedem aus der Community zu, dass seine Ideen beachtet werden. Die Arbeiten aus dem Bereich der Geschäftsführung: Fundraising, Haushalt, Lobbying, Pressearbeit – sind hier nicht betroffen.
Letztens schriebst du noch, dass alle Projekte durch das Gutachtergremium müssen, d.h. auch die die von der Geschäftsstelle oder dem Aufsichtsrat initiiert werden.
Fundraising, Haushalt, Lobbying, Pressearbeit sind zwar wichtige Aufgaben haben aber im Endeffekt nur den Zweck Geld für den Verein zu beschaffen. Insofern wird es in dieser Richtung wenige Initiativen (auch aus der Autorengemeinschaft) geben.
Es wird aber immer wieder Inititativen geben, wenn es darum geht Geld vom Verein zu erhalten. Und da ist es wirklich wichtig, wer über die Vergabe der Gelder (direkt oder indirekt) entscheidet.
Ist das Gutachtergremium nur dazu da eine Stellungnahme abzugeben, die in keinerlei Hinsicht für eine Entscheidung eine Bedingung darstellt, dann ist es nur ein Papiertiger und für den Aufsichtsrat nur eine weitere Stimme neben den Beiträgen aus der Autorengemeinschaft.
Zwei Beispiel dazu: Ein Projekt wird von der Gemeinschaft weitgehend einstimmig befürwortet. Das Gutachtergremium rät zur Ablehnung.
Ein Projekt wird von der Gemeinschaft weitgehend abgelehnt. Das Gutachtergremium rät zur Durchführung.
Ist jetzt der Aufsichtsrat an die Entscheidung des Gremiums weitgehend gebunden, muss er gegen die Gemeinschaft entscheiden. Damit kommt es zu einer Verlagerung der Verantwortung der Mittelvergabe an das Gutachtergremium. Der Aufsichtsrat ist nur noch ausführendes Organ ohne große eigenständige Entscheidungskompetenz.
Ist der Aufsichtsrat jedoch nicht an die Stellungnahme des Gutachtergremiums gebunden. Wird es früher oder später eingehen, weil niemand sich die Zeit nimmt ständig die Projekte begutachten zu müssen und am Ende werden die Gutachten ignoriert.
Problemfall eins war Skillshare. Für den zweiten Testfall wählte ich ein laufendes Projekt aus, um in die langfristige Projektarbeit zu geraten: die Zedler-Medaille.
Wäre jetzt die Frage ob dies mit einem Gutachtergremium besser gelaufen wäre. Das Ziel Offenheit und Nachvollziehbarkeit kann man nach auch ohne das Gutachtergremium erzielen.
So wurde ja bereits jetzt der Haushaltsplan für den Verein für das folgende Jahr vorgestellt. Nun kann die Autorengemeinschaft darüber diskutieren, ob die Mittel entsprechend ihren Wünschen eingesetzt werden, oder ob Verschiebungen erfolgen sollen.
Ob man dafür den Beschluss einer Mitgliederversammlung braucht, ist von der inhaltlichen Debatte her erstmal zweitrangig.
Da es natürlich im Haushaltsplan freie Spitzen gibt, ist es somit möglich entsprechende Projekte zu beantragen. Warum sollte es nicht möglich sein, diese Projekte entweder auf der ML oder im Vereinswiki vorzustellen und dann entsprechend darüber zu diskutieren.
Letztendlich muss dann sowieso der Aufsichtsrat entscheiden. Wenn er seine Entscheidung dann entsprechend begründet, gibt es dann kaum noch Problem mit fehlender Offenheit.
Ob einem die Entscheidung dann gefällt, steht ja auf einem anderen Blatt. Dazu finden dann regelmäßige Aufsichtsratswahlen statt, bei denen dann die Besetzung geändert werden kann.
Gruß Liesel