On 01.12.2010 15:47, DaB. wrote:
Hallo, Am Mittwoch 01 Dezember 2010, 14:59:21 schrieb Marcus Cyron:
nach meinem Verständnis mußt du den den SM-Posten (irgendwo eine sinnige Abkürzung...) nicht antreten.
meiner Meinung nach schon (die Alternative wäre, als Beisitzer zurückzutreten, damit der Besitzer mit den zwei-meisten-Stimmen den Schatzmeister machen kann). Das Problem kann aber einfach behoben werden (sofern Maria wirklich nicht will): Wir können auf der kommenden außerordentlichen MV einfach einen neuen Schatzmeister wählen (die Satzung lässt das zu).
Nur der Theorie wegen (Maria hat ja bereits zugesagt): es ist möglich, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, sofern ein Nachrücken "nicht möglich ist". Die Weigerung eines Beisitzers erfüllt diese Bedingung nach Aussage unseres Vereinsjuristen nicht.
Worüber wir vielleicht nachdenken sollten, wäre eine etwas situationsangemessenere Nachrückregelung, die eher einen Zusammenhang zu Willen und Fähigkeit des Beisitzers als zur Anzahl der Stimmen herstellt. Denkbar wäre beispielsweise, dass der Vorstand aus seiner Mitte jemanden als Nachfolger wählt. Dann kann sich jeder Beisitzer überlegen, ob er den unerwartet vakanten Posten übernehmen möchte und gegebenenfalls intern kandidieren. Findet sich dafür kein Kandidat, wird halt nachgewählt.
Das Thema wird zukünftig eher relevanter, wenn die Satzung so geändert wird, dass die Wahlen nur alle zwei Jahre stattfinden. Es gibt keinen inhaltlichen Grund dafür, dass beispielsweise jemand, der 2011 als Beisitzer mit höchster Stimmzahl gewählt wird, eventuell 18 Monate später zum Vorsitzender, Schriftführer oder Schatzmeister aufrücken muss. Das sollte dann jemand machen, der das auch will und von seinen Kollegen dafür unterstützt wird.
Beste Grüße Sebastian