On 01.12.2010 15:47, DaB. wrote:
Hallo,
Am Mittwoch 01 Dezember 2010, 14:59:21 schrieb Marcus Cyron:
nach meinem Verständnis mußt du den den SM-Posten
(irgendwo eine sinnige
Abkürzung...) nicht antreten.
meiner Meinung nach schon (die Alternative wäre, als Beisitzer zurückzutreten,
damit der Besitzer mit den zwei-meisten-Stimmen den Schatzmeister machen
kann).
Das Problem kann aber einfach behoben werden (sofern Maria wirklich nicht
will): Wir können auf der kommenden außerordentlichen MV einfach einen neuen
Schatzmeister wählen (die Satzung lässt das zu).
Nur der Theorie wegen (Maria hat ja bereits zugesagt): es ist möglich,
eine Mitgliederversammlung einzuberufen, sofern ein Nachrücken "nicht
möglich ist". Die Weigerung eines Beisitzers erfüllt diese Bedingung
nach Aussage unseres Vereinsjuristen nicht.
Worüber wir vielleicht nachdenken sollten, wäre eine etwas
situationsangemessenere Nachrückregelung, die eher einen Zusammenhang zu
Willen und Fähigkeit des Beisitzers als zur Anzahl der Stimmen
herstellt. Denkbar wäre beispielsweise, dass der Vorstand aus seiner
Mitte jemanden als Nachfolger wählt. Dann kann sich jeder Beisitzer
überlegen, ob er den unerwartet vakanten Posten übernehmen möchte und
gegebenenfalls intern kandidieren. Findet sich dafür kein Kandidat, wird
halt nachgewählt.
Das Thema wird zukünftig eher relevanter, wenn die Satzung so geändert
wird, dass die Wahlen nur alle zwei Jahre stattfinden. Es gibt keinen
inhaltlichen Grund dafür, dass beispielsweise jemand, der 2011 als
Beisitzer mit höchster Stimmzahl gewählt wird, eventuell 18 Monate
später zum Vorsitzender, Schriftführer oder Schatzmeister aufrücken
muss. Das sollte dann jemand machen, der das auch will und von seinen
Kollegen dafür unterstützt wird.
Beste Grüße
Sebastian