Am 9. Oktober 2009 12:34 schrieb Tim Landscheidt <tim(a)tim-landscheidt.de>de>:
Marcus Cyron <kenwilliams-1(a)web.de> wrote:
> > Wir sollten mal überlegen, ob solche
Mitgliedschaften für die Dauer der Anstellung nicht ruhen sollten.
> Und welches konkrete bzw. potentielle Problem
möchtest du damit lösen?
für mich ist hier immer ein Interessenkonflikt
vorhanden. Letztlich ist man mit sein eigener Arbeitgeber.
Das Problem stellt sich aber auch bei jedem Mitarbeiter, der
Belegschaftsaktien hält, oder, wenn man an das Ereignis vor
zwei Wochen zurückdenkt, bei (fast) jedem Beschäftigten des
Öffentlichen Dienstes.
Ich kenne es aus anderen Vereinen auch nur so, dass eine
Mitgliedschaft in dem *Vorstand* mit einer Anstellung nicht
vereinbar ist, und halte das wie Achim auch für ausreichend.
Ja, das sehe ich genauso. Ich halte es für problematisch, wenn
Vorstandsmitglieder Angestellte des Vereins sind oder wenn
Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand direkt in ein
Angestelltenverhältnis wechseln. In solchen Fällen sind handfeste
Interessenskonflikte eine reale Gefahr, die durch eine
Geschäftsordnung zu Interessenskonflikten geregelt werden sollten.
Viele Grüße
Philipp