Hallo Marcus,
Am 08.10.2009 17:12, schrieb Marcus Cyron:
Wir sollten mal überlegen, ob solche Mitgliedschaften für die Dauer der Anstellung nicht ruhen sollten.
Und welches konkrete bzw. potentielle Problem möchtest du damit lösen?
Gruß
Michail
Hallo,
für mich ist hier immer ein Interessenkonflikt vorhanden. Letztlich ist man mit sein eigener Arbeitgeber.
Marcus
Hallo Marcus,
Marcus Cyron wrote:
für mich ist hier immer ein Interessenkonflikt vorhanden. Letztlich ist man mit sein eigener Arbeitgeber.
Ein Interessenkonflikt liegt nur dann vor, wenn es unterschiedliche Interessen gibt, die im Konflikt miteinander stehen. Er ist nur dann von Bedeutung, wenn er tatsächlich wahrscheinlich (und nicht nur potenziell hyptothetisch) zum Nachteil der mit dem Konfikt verbundenen Parteien führt. Hier müssten also drei Fragen geklärt werden:
1) Inwiefern liegen die Interessen eines Vereinsmitgliedes im Konflikt mit denen eines Mitarbeiters?
2) Inwiefern kann dieser Konflikt tatsächlich wahrscheinlich zum Nachteil für den Vereins bzw. für die Mitgliederversammlung führen?
3) Inwiefern kann dieser Konflikt tatsächlich wahrscheinlich zum Nachteil für den Mitarbeiter führen?
Ich persönlich finde diese Frage sehr spannend, weil wir innerhalb des Vorstands schon seit langer Zeit über Interessenkonflikte und Regelungen dazu nachdenken. Insofern ist es sehr hilfreich, wenn wir auch bei dieser konkreten Frage klare Argumentationen finden könnten.
Beste Grüße Sebastian
Marcus Cyron kenwilliams-1@web.de wrote:
Wir sollten mal überlegen, ob solche Mitgliedschaften für die Dauer der Anstellung nicht ruhen sollten.
Und welches konkrete bzw. potentielle Problem möchtest du damit lösen?
für mich ist hier immer ein Interessenkonflikt vorhanden. Letztlich ist man mit sein eigener Arbeitgeber.
Das Problem stellt sich aber auch bei jedem Mitarbeiter, der Belegschaftsaktien hält, oder, wenn man an das Ereignis vor zwei Wochen zurückdenkt, bei (fast) jedem Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes.
Ich kenne es aus anderen Vereinen auch nur so, dass eine Mitgliedschaft in dem *Vorstand* mit einer Anstellung nicht vereinbar ist, und halte das wie Achim auch für ausreichend.
Tim
Am 9. Oktober 2009 12:34 schrieb Tim Landscheidt tim@tim-landscheidt.de:
Marcus Cyron kenwilliams-1@web.de wrote:
Wir sollten mal überlegen, ob solche Mitgliedschaften für die Dauer der Anstellung nicht ruhen sollten.
Und welches konkrete bzw. potentielle Problem möchtest du damit lösen?
für mich ist hier immer ein Interessenkonflikt vorhanden. Letztlich ist man mit sein eigener Arbeitgeber.
Das Problem stellt sich aber auch bei jedem Mitarbeiter, der Belegschaftsaktien hält, oder, wenn man an das Ereignis vor zwei Wochen zurückdenkt, bei (fast) jedem Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes.
Ich kenne es aus anderen Vereinen auch nur so, dass eine Mitgliedschaft in dem *Vorstand* mit einer Anstellung nicht vereinbar ist, und halte das wie Achim auch für ausreichend.
Ja, das sehe ich genauso. Ich halte es für problematisch, wenn Vorstandsmitglieder Angestellte des Vereins sind oder wenn Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand direkt in ein Angestelltenverhältnis wechseln. In solchen Fällen sind handfeste Interessenskonflikte eine reale Gefahr, die durch eine Geschäftsordnung zu Interessenskonflikten geregelt werden sollten.
Viele Grüße
Philipp
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