Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute, am 2. Februar 2006 kurzfristig die Bekanntgabe der Entscheidung um die einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Deutschland e.V. vertagt, da die Klägerseite einen neuen Antrag eingereicht hatten. Zuvor hatte der zuständige Richter bei einer mündlichen Anhörung am Dienstag deutlich zu verstehen gegeben, dass der Vorwurf der Verletzung der postmortalen Persönlichkeitsrechte des Hackers "Tron" nicht begründet sei. Die Klägerseite zweifelt aus uns nicht ersichtlichen Gründen offenbar die Mandatierung des Rechtsanwaltes Thorsten Feldmann an. Dieser ist jedoch vom Vorstand des Vereins beauftragt und wir sind mit seiner Arbeit sehr zufrieden. Dies betrifft insbesondere auch die rasche Erwirkung des Vollstreckungsschutzes gegen die Verfügung. Um jeden Zweifel auszuräumen, werden dem Gericht notariell beglaubigte Unterschriften zur Verfügung gestellt.
Uns wurde von der Klägerseite mitgeteilt, dass eine Ablehnung der Einstweiligen Verfügung gegen Wikimedia ihre Rechtsposition in einem anderen Rechtsfall schwächen würde. Diese Argumentation ist für uns insofern unverständlich, weil seit dem Tod von Boris Floricic deutsche und internationale Presse bisher ohne Beanstandung den vollen Namen genannt hat. Die Nennung des Namens in einem seichten Roman über einschlägige Verschwörungstheorien hat mit der Enzyklopädie Wikipedia genausowenig zu tun wie mit dem realen Tron.
Wir bedauern die Eskalation des Streits um die Nennung eines Nachnamens in einem enzyklopädischen Nachschlagewerk sehr. Deshalb fordern wir die Wikipedianer und die Öffentlichkeit weiterhin dazu auf, von Drohungen, Beschuldigungen etc. gegenüber den Klägern abzusehen. Wir hoffen noch immer auf ein Einlenken der Klägerseite und sind der Ansicht, dass diese sich durch ihr Handeln bereits selber genügend Schaden zufügt hat. Unser Angebot für eine außergerichtliche Einigung, das Herr Andy Müller-Maguhn ohne Rücksprache veröffentlicht hat, besteht weiterhin.
Wikimedia Deutschland e.V. ist weder Betreiber der Wikipedia noch in der Lage, dauerhafte Änderungen an Inhalten der Wikipedia vorzunehmen - wie z.B. das Herausnehmen des Namens- da die Inhalte jederzeit von Benutzern der Wikipedia weiter verändert werden können und der Verein keine Weisungsbefugnis gegenüber den Benutzern der Wikipedia hat.
Wir wundern uns auch darüber, dass trotz eines auf Wunsch der Kläger vereinbarten Stillschweigens über die außergerichtlichen Verhandlungen wiederholt Informationen nach außen getragen wurden. Aus Anlass der einseitig eskalierenden Maßnahmen veröffentlichen wir unsere Erwiderung, die unter http://www.wikimedia.de/files/060126_widerspruchsbegruendung.pdf als PDF-Dokument abgerufen werden kann.
Der nächste Gerichtstermin ist für den 9. Februar 2006 angesetzt.
---- Diese Mitteilung kann eingesehen und kommentiert werden unter: http://www.wikimedia.de/index.php?p=110
Am 02.02.2006 um 13:34 schrieb Wikimedia Deutschland e.V.:
Wir wundern uns auch darüber, dass trotz eines auf Wunsch der Kläger vereinbarten Stillschweigens über die außergerichtlichen Verhandlungen wiederholt Informationen nach außen getragen wurden. Aus Anlass der einseitig eskalierenden Maßnahmen veröffentlichen wir unsere Erwiderung, die unter http://www.wikimedia.de/files/ 060126_widerspruchsbegruendung.pdf als PDF-Dokument abgerufen werden kann.
B) I. "Fehlende Vollstreckungsfähigkeit des Antrags" find ich am lustigsten. Wenn die "mutmaßlichen" Eltern also keine Abstammungsurkunde vorlegen können haben sich auch alle zukünftigen Prozesse schon im Vorfeld erledigt? Wäre lustig.
ciao, tom -- http://www.tomk32.de - just a geek trying to change the world http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:TomK32 http://verlag.tomk32.de/c/wrdigest
Wir wundern uns auch darüber, dass trotz eines auf Wunsch der Kläger
vereinbarten >Stillschweigens über die außergerichtlichen Verhandlungen wiederholt Informationen nach >außen getragen wurden. Aus Anlass der einseitig eskalierenden Maßnahmen veröffentlichen >wir unsere Erwiderung, die unter
http://www.wikimedia.de/files/060126_widerspruchsbegruendung.pdf als
PDF-Dokument >abgerufen werden kann.
Die Datei scheint momentan nicht mehr abrufbar zu sein (404-error), der Link ist auch aus der Web-Version der Mitteilung gelöscht worden. Wurde die Veröffentlichung also wieder rückgängig gemacht?
Gruss Michael Bimmler
On 2/2/06, Michael Bimmler mbimmler@gmail.com wrote:
Die Datei scheint momentan nicht mehr abrufbar zu sein (404-error), der Link ist auch aus der Web-Version der Mitteilung gelöscht worden. Wurde die Veröffentlichung also wieder rückgängig gemacht?
Die kurzzeitige Veröffentlichung geschah aufgrund eines Missverständnisses. Der Verein ist der Ansicht, dass es nicht hilfreich ist, wenn öffentlich über einzelne juristische Formulierungen debattiert wird - zumal das an der Entscheidung des Gerichts ohnehin nichts mehr ändern würde.
Wir warten jetzt einfach in Ruhe die Entscheidung ab und werden auch weiterhin versuchen, kein Öl ins Feuer zu gießen. Zumindest ein vermeintlicher Freund der Eltern scheint da anderer Ansicht zu sein. Das soll er aber bitte mit sich selbst ausmachen.
Viele Grüße Arne
vereinde-l@lists.wikimedia.org