Hallo,
schön ist, wenn auf einen Artikel verwiesen wird und nicht auf einen Permalink. Das hin und her möchte ich mal im Gerichtssaal erleben. Da bekommt Willkür eine neue Dimension.
Grüße Robert
-------- Original message -------- Subject: Re: [VereinDE-l] Beweismittel Wikipedia | Intern.de From: Mathias Schindler mathias.schindler@gmail.com To: "Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V." vereinde-l@lists.wikimedia.org CC:
2012/1/13 Dirk Franke dirkingofranke@googlemail.com:
Warum? Wikipedia ist nicht schlechter als anderes, was so als populäres Nachschlagewerke unterwegs ist. Wir sollten auf Stärken und Schwächen der Wikipedia aufmerksam machen, Aber uns generell schlechter machen als wir sind?
Ein schon etwas älteres, aber sehr schön strukturiertes Papier dazu gibt es von Ralf Zosel:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20090140.htm Ralf Zosel - Im Namen des Volkes: Gerichte zitieren Wikipedia JurPC Web-Dok. 140/2009, Abs. 1 - 73
_______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Moin,
ich habe bezüglich ideses Artikels die Portale Chemie und Medizin angesprochen, in deren Arbeitsbereich der Artikel Epoxidharz und vor allem die gesundheitliche Dimension desselben fallen. Bei Betrachtung des Artikels fällt allerdings auf, dass dieser für WPianer eindeutige Qualitätsmängel beinhaltet - allein schon dadurch, dass für die Gesundheitswirkung keine Nachweise geliefert werden. Ohne mich tiefer einzuarbeiten wird dies auch für die Artikel zu Epichlorhydrin und Bisphenol-A zutreffen - zumal nirgends in der Wikipedia nachzulesen sein wird, dass ein Produkt dieser beiden Stoffe die Wirksamkeit eines der Komponenten aufweits (ich glaube, ihr wollt nicht wissen, aus welchen Grundkomponenten bsp. Vanillearoma, Seife, Nahrungsmittelzusatzstoffe etc. bestehen)
All in all: Ich halte es nicht für statthaft für ein Gericht, Inhalte aus der Wikipedia in dieser Form zu zitieren und zur Urteilsbegründung heranzuziehen. Das was dort als "gerichtsbekannt" angegeben wird, entstammt einer Tastatur, die vielliecht richtig liegt, vielleicht aber eben auch nicht. Allerdings liegt die Verfehlung hier erneut nicht bei der Wikipedia (wir schreiben drauf, was drin ist) sondern bei dem Gericht. Inwieweit das Urteil dadurch oder bsp. durch eine Überarbeitung anfechtbar ist, sollten Juristen klären.
Soweit my cents, aber IANAL, Achim
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 13 Jan 2012 09:35:49 +0100 Von: Robert Radke robert.radke@wikimedia.de An: vereinde-l@lists.wikimedia.org Betreff: Re: [VereinDE-l] Beweismittel Wikipedia | Intern.de
Hallo,
schön ist, wenn auf einen Artikel verwiesen wird und nicht auf einen Permalink. Das hin und her möchte ich mal im Gerichtssaal erleben. Da bekommt Willkür eine neue Dimension.
Grüße Robert
-------- Original message -------- Subject: Re: [VereinDE-l] Beweismittel Wikipedia | Intern.de From: Mathias Schindler mathias.schindler@gmail.com To: "Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V." vereinde-l@lists.wikimedia.org CC:
2012/1/13 Dirk Franke dirkingofranke@googlemail.com:
Warum? Wikipedia ist nicht schlechter als anderes, was so als populäres Nachschlagewerke unterwegs ist. Wir sollten auf Stärken und Schwächen
der
Wikipedia aufmerksam machen, Aber uns generell schlechter machen als wir sind?
Ein schon etwas älteres, aber sehr schön strukturiertes Papier dazu gibt es von Ralf Zosel:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20090140.htm Ralf Zosel - Im Namen des Volkes: Gerichte zitieren Wikipedia JurPC Web-Dok. 140/2009, Abs. 1 - 73
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l _______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
Am 13. Januar 2012 10:32 schrieb Achim Raschka achim_raschka@gmx.de:
ich habe bezüglich ideses Artikels die Portale Chemie und Medizin angesprochen, in deren Arbeitsbereich der Artikel Epoxidharz und vor allem die gesundheitliche Dimension desselben fallen. Bei Betrachtung des Artikels fällt allerdings auf, dass dieser für WPianer eindeutige Qualitätsmängel beinhaltet
--> Wir brauchen im Fachbereich Bildung und Wissen ein Richterprojekt! :-)
Ich halte es nicht für statthaft für ein Gericht, Inhalte aus der Wikipedia in dieser Form zu zitieren und zur Urteilsbegründung heranzuziehen. Das was dort als "gerichtsbekannt" angegeben wird, entstammt einer Tastatur, die vielliecht richtig liegt, vielleicht aber eben auch nicht. Allerdings liegt die Verfehlung hier erneut nicht bei der Wikipedia (wir schreiben drauf, was drin ist) sondern bei dem Gericht. Inwieweit das Urteil dadurch oder bsp. durch eine Überarbeitung anfechtbar ist, sollten Juristen klären.
Full ACK. :-(
IAAL.
Viele Grüße, Jürgen.
Moin,
mit etwas Abstand wird das Thema nun auch andrenorts aufgenommen: http://blog.wiwo.de/management/2012/01/16/wir-brauchen-nur-noch-wikipedia/
Gruß, Achim
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 13 Jan 2012 15:31:30 +0100 Von: "Jürgen Fenn" schneeschmelze@googlemail.com An: "Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V." vereinde-l@lists.wikimedia.org Betreff: Re: [VereinDE-l] Beweismittel Wikipedia | Intern.de
Am 13. Januar 2012 10:32 schrieb Achim Raschka achim_raschka@gmx.de:
ich habe bezüglich ideses Artikels die Portale Chemie und Medizin
angesprochen, in deren Arbeitsbereich der Artikel Epoxidharz und vor allem die gesundheitliche Dimension desselben fallen. Bei Betrachtung des Artikels fällt allerdings auf, dass dieser für WPianer eindeutige Qualitätsmängel beinhaltet
--> Wir brauchen im Fachbereich Bildung und Wissen ein Richterprojekt! :-)
Ich halte es nicht für statthaft für ein Gericht, Inhalte aus der
Wikipedia in dieser Form zu zitieren und zur Urteilsbegründung heranzuziehen. Das was dort als "gerichtsbekannt" angegeben wird, entstammt einer Tastatur, die vielliecht richtig liegt, vielleicht aber eben auch nicht. Allerdings liegt die Verfehlung hier erneut nicht bei der Wikipedia (wir schreiben drauf, was drin ist) sondern bei dem Gericht. Inwieweit das Urteil dadurch oder bsp. durch eine Überarbeitung anfechtbar ist, sollten Juristen klären.
Full ACK. :-(
IAAL.
Viele Grüße, Jürgen.
VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
vereinde-l@lists.wikimedia.org