Zur Zeit bin ich in Kontakt mit * RA Sebastian Biere von der Kanzlei JBB: Sehr freundlich, konnte schnell sehr klar durchschauen, wie die Problemlage ist, welche Bedenken es gibt, und machte auf mich einen sehr guten Eindruck. Er konnte auch klar sagen was er nicht weiß und will sich kundig machen. Bisher kümmert er sich auf jeden Fall um den §2(3), ich habe ihn gebeten, uns auch bei den restlichen Fragen zu helfen. * dem Anwalt vom ADFC: Die bisherigen Kommentare waren ja sehr hilfreich; Ich habe ihm jetzt eine von Arne und mir erstellte Liste der offenen Fragen zugemailt. * Sylvia Nickel: Eine ältere Fassung der Satzung wurde ja im Großen und Ganzen schon von Ihrem Anwalt abgesegnet, ich habe sie jetzt aber nochmal auf die noch offenen Fragen angesetzt.
Nicht mehr in Kontakt bin ich mit * der Anwältin von Jimbo: siehe Chat * einem Steuerberater, der 180 Euro Vorschuss wollte und mich von seiner Sekretärin abfertigen ließ * einem sehr freundlichen Anwalt, der uns riet, in der Satzung explizit das Aktenzeichen des Gemeinnützigkeitsbescheids der Foundation anzugeben (die Kopie davon natürlich als Anlage), und den Hinweis auf die "Schwesterorganisationen in anderen Ländern und [...] andere steuerbegünstigte Körperschaften" herauszulassen, da wir für diese sonst auch selbige Bescheide beizubringen hätten.
Diesen letzten Hinweis sollten wir ggf. sicher ernst nehmen, aber ich denke wir haben für die restlichen Fragen jetzt genügend "Eisen im Feuer", so dass es sich nicht lohnen würde dafür noch einen weiteren Anwalt zu bezahlen.
Ich bin wieder relativ zuversichtlich und melde mich, sobald ich Ergebnisse berichten kann.
Kurt
Kurt schrieb am Monday, January 01, 1601 1:00 AM:
Hallo Kurt, danke das du in diesem Punkt aktiv geworden bist.
Zur Zeit bin ich in Kontakt mit
- RA Sebastian Biere von der Kanzlei JBB: Sehr freundlich, konnte schnell
sehr klar durchschauen, wie die Problemlage ist, welche Bedenken es gibt, und machte auf mich einen sehr guten Eindruck. Er konnte auch klar sagen was er nicht weiß und will sich kundig machen. Bisher kümmert er sich auf jeden Fall um den §2(3), ich habe ihn gebeten, uns auch bei den restlichen Fragen zu helfen.
Gibt es schon Rückmeldungen/Einschätzungen bzgl. des §2.3 ?
- dem Anwalt vom ADFC: Die bisherigen Kommentare waren ja
sehr hilfreich; Ich habe ihm jetzt eine von Arne und mir erstellte Liste der offenen Fragen zugemailt.
Könntest du diese Liste bitte hier veröffendlichen, damit auch wir anderen wissen, was bereits geklärt ist/in der Klärung ist ?
* Sylvia Nickel: Eine ältere Fassung der
Satzung wurde ja im Großen und Ganzen schon von Ihrem Anwalt abgesegnet, ich habe sie jetzt aber nochmal auf die noch offenen Fragen angesetzt.
Nicht mehr in Kontakt bin ich mit
- der Anwältin von Jimbo: siehe Chat
Hier musst du mir auf die Sprünge helfen: Welcher Chat? (ungefähres Datum bzw. Inhalt des Chats). Falls ich nicht anwesend gewesen seinen sollte, könnte mir jemand bitte ein Log zuschicken?
- einem Steuerberater, der 180 Euro Vorschuss wollte und mich von seiner
Sekretärin abfertigen ließ
Sauerrei!!!! :-( Da wissen wir ja jetzt, wenn wir später nicht damit beauftragen. ;-)
- einem sehr freundlichen Anwalt, der uns riet, in der Satzung explizit
das
Aktenzeichen des Gemeinnützigkeitsbescheids der Foundation anzugeben (die Kopie davon natürlich als Anlage), und den Hinweis auf die "Schwesterorganisationen in anderen Ländern und [...] andere steuerbegünstigte Körperschaften" herauszulassen, da wir für diese sonst auch selbige Bescheide beizubringen hätten.
Müssten diese Bescheide dann in die Satzung oder würde eine Einreichung mit der Steuererklärung genügen?
Diesen letzten Hinweis sollten wir ggf. sicher ernst nehmen, aber ich
denke
wir haben für die restlichen Fragen jetzt genügend "Eisen im Feuer", so dass es sich nicht lohnen würde dafür noch einen weiteren Anwalt zu bezahlen.
Kannst du mal so ungefährt schätzen, wieviel Geld wir bereits an Anwaltkosten "verbraucht" haben?
Ich bin wieder relativ zuversichtlich und melde mich, sobald ich
Ergebnisse
berichten kann.
Das wäre schön. :-)
Kurt
Mit freundlichen Grüssen DaB. - Aktiver Mitarbeiter der Wikipedia [A] - - Aufbauhelfer des Wiktionarys [B] -
Hier folgen nun die Links der eMail:
[A] - http://de.wikipedia.org [B] - http://de.wiktionary.org
Hallo!
On Tue, 8 Jun 2004 22:15:23 +0200, DaB. wrote:
- einem sehr freundlichen Anwalt, der uns riet, in der Satzung explizit
das
Aktenzeichen des Gemeinnützigkeitsbescheids der Foundation anzugeben (die Kopie davon natürlich als Anlage), und den Hinweis auf die "Schwesterorganisationen in anderen Ländern und [...] andere steuerbegünstigte Körperschaften" herauszulassen, da wir für diese sonst auch selbige Bescheide beizubringen hätten.
Müssen wir glaube ich insofern nicht, als daß außer der Foundation ja keine Organsiationen bis jetzt existieren; da sollte man argumentieren können, daß wir natürlich davon ausgehen, daß die auch gemeinnützig werden. Es wäre natürlich möglich, und sollten wir dem FA auch anbieten, sobald es danach aussieht, als könnten die das wollen, diese Bescheinigung jeweils für die Vereine anzubringen, an die wir Geld spenden.
Andererseits hängt das ja auch von den Ländern ab, in denen diese Organisationen tätig sind; da muß man eventuell mal nachdenken. Grade so nach Afrika (als Beispiel) würden wir bestimmt gerne mal Geld geben, aber ob es da sowas wie Gemeinnützigkeit gibt?
Es sollte für den Anfang auf jeden Fall reichen, die von der Foundation einzureichen, mangels anderer Organisationen. Und die Bestätigung von anderen Organisationen, wenn sie die sehen wollen, wollen die dann eh sehen, ob wir die nu in der Satzung stehen haben oder nicht. Aber wenn wir sie nicht in der Satzung stehen haben, bekommen wir vielleicht Ärger, wenn wir denen Geld geben, und das nicht ausdrücklich als Zweck angegeben ist. Damit könnten wir uns also schwerst selber in den Fuß schießen.
Müssten diese Bescheide dann in die Satzung oder würde eine Einreichung mit der Steuererklärung genügen?
In die Satzung kommen solche Bescheide mit Sicherheit nicht; kann aber sein, daß das Finanzamt die möglichst schnell haben will, bzw, schade es vermutlich auch nix, die schnell einzureichen.
Schöne Grüße Alex
Zunächst: Die Dame vom Finanzamt (die ich gestern vergaß mit aufzulisten) hat sich gemeldet, ich werde morgen einen Brief mit ihren Anmerkungen im Kasten haben. Sie hat wohl mehrere Vorschläge gemacht, was noch geändert werden sollte, aber mir ist damit schonmal ein Stein vom Herzen gefallen. Ob ich ihre Hilfsbereitschaft zunächst unterschätzt habe oder mein unglaublicher Charme ihr Herz erweichen konnte, kann ich nicht genau sagen.
DaB. schrieb:
Kurt schrieb am Monday, January 01, 1601 1:00 AM:
Zur Zeit bin ich in Kontakt mit
- RA Sebastian Biere von der Kanzlei JBB: Sehr freundlich, konnte schnell
sehr klar durchschauen, wie die Problemlage ist, welche Bedenken es gibt, und machte auf mich einen sehr guten Eindruck. Er konnte auch klar sagen was er nicht weiß und will sich kundig machen. Bisher kümmert er sich auf jeden Fall um den §2(3), ich habe ihn gebeten, uns auch bei den restlichen Fragen zu helfen.
Gibt es schon Rückmeldungen/Einschätzungen bzgl. des §2.3 ?
Am Telefon hielt er es für am einfachsten und sichersten, die fragliche Passage zu entfernen und statt dessen Geld zweckgebunden an die Stiftung zu überweisen, also bspw. für einen neuen Server, und sich von ihr dafür eine Rechnung ausstellen zu lassen. (Anmerkung von mir: Vielleicht wäre es noch sauberer, wenn der Verein selber die benötigten Teile in den USA bestellt.)
Aber wir sollten auf jeden Fall seine Mail abwarten.
- dem Anwalt vom ADFC: Die bisherigen Kommentare waren ja
sehr hilfreich; Ich habe ihm jetzt eine von Arne und mir erstellte Liste der offenen Fragen zugemailt.
Könntest du diese Liste bitte hier veröffendlichen, damit auch wir anderen wissen, was bereits geklärt ist/in der Klärung ist ?
Habe ich unter diese Mail kopiert.
- Sylvia Nickel: Eine ältere Fassung der
Satzung wurde ja im Großen und Ganzen schon von Ihrem Anwalt abgesegnet, ich habe sie jetzt aber nochmal auf die noch offenen Fragen angesetzt.
Sie will die Fragen an ihre Anwälte weiterreichen.
Nicht mehr in Kontakt bin ich mit
- der Anwältin von Jimbo: siehe Chat
Hier musst du mir auf die Sprünge helfen: Welcher Chat? (ungefähres Datum bzw. Inhalt des Chats). Falls ich nicht anwesend gewesen seinen sollte, könnte mir jemand bitte ein Log zuschicken?
Log hab ich keins, Antwort kommt aber per PM.
- einem sehr freundlichen Anwalt, der uns riet, in der Satzung explizit das
Aktenzeichen des Gemeinnützigkeitsbescheids der Foundation anzugeben (die Kopie davon natürlich als Anlage), und den Hinweis auf die "Schwesterorganisationen in anderen Ländern und [...] andere steuerbegünstigte Körperschaften" herauszulassen, da wir für diese sonst auch selbige Bescheide beizubringen hätten.
Müssten diese Bescheide dann in die Satzung oder würde eine Einreichung mit der Steuererklärung genügen?
Auf jeden Fall als Anlage, sonst werden die nach zwei Monaten nachgefordert, Bearbeitung dauert dann nochmal einen Monat, usw. :-)
Diesen letzten Hinweis sollten wir ggf. sicher ernst nehmen, aber ich denke wir haben für die restlichen Fragen jetzt genügend "Eisen im Feuer", so dass es sich nicht lohnen würde dafür noch einen weiteren Anwalt zu bezahlen.
Kannst du mal so ungefährt schätzen, wieviel Geld wir bereits an Anwaltkosten "verbraucht" haben?
Soweit ich das sehe werden wir nur den Herrn vom ADFC bezahlen müssen, alle anderen haben entweder ein großes Herz, werden durch jemanden mit großem Herz vergütet (an dieser Stelle ein Hoch auf Herrn von Hase (akademie.de), dem wir den großartigen RA Biere zu verdanken haben), oder konnten meinem unglaublichen Charme ... s.o.
Kurt
Und hier der Fragenkatalog:
1.) Unser primäres Ziel ist es, steuerbegünstigte Spenden zu sammeln, um diese zumindest zu großen Teilen an die US-amerikanische Wikimedia Foundation weiterzuleiten. Denn diese betreibt die verschiedenen Projekte, die wir fördern wollen.
Ist dies mit der Satzung aus Ihrer Sicht möglich oder sind noch Korrekturen vorzunehmen? In unserer internen Diskussion wurde insbesondere über den §2(3) lange diskutiert:
* Einige sahen in diesem Absatz eine eventuelle Gefahr im Hinblick auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (weil sie vermuteten, dass sich das Finanzamt daran stören könnte und ggf. langwierige Prüfungen notwendig würden, ob die Foundation auch gemeinnützig im Sinne des deutschen Rechts ist). * Andere befürchteten, dass bei einer Streichung des Absatzes die Möglichkeit entfallen würde, Spenden zu sammeln und diese Gelder in die USA zu transferieren.
2.) Halten Sie folgende Formulierung für sinnvoll, um das Verhältnis zwischen Wikimedia Foundation und Verein klarzustellen und Bedenken seitens der Foundation (in Bezug auf eine Abspaltung) zu beseitigen?
Der Verein ist eine Sektion (local Chapter) der Wikimedia Foundation Inc. (Florida, USA), die als Dachorganisation aller nationalen Wikimedia-Sektionen fungiert und die dem Vereinszweck entsprechenden Aktivitäten im internationalen Sektor koordiniert. Der Name "Wikimedia" sowie die Namen der verschiedenen internationalen Wikimedia-Projekte werden von der Wikimedia Foundation Inc. verwaltet und kontrolliert.
3.) Ist die Regelung, dass bei Ausscheiden eines BGB-Vorstands ein Beisitzer in den BGB-Vorstand nachrückt, rechtlich in Ordnung, oder ist das nicht zulässig? Müssen dann alle Beisitzer beim Amtsgericht eingetragen werden oder muss die Eintragung nur im Falle eines Nachrückens geändert werden?
4.) Kann man die Haftung des Vorstandes verringern, beispielsweise durch eine Beschränkung auf Fälle grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz? Wenn ja, wie?
5.) Ist es notwendig/sinnvoll, in §12 bereits jetzt eine Organisation zu benennen, an die im Falle der Auflösung des Vereins das Vermögen übertragen wird?
6.) Gibt es sonst noch irgendwelche Ungereimtheiten oder Unklarheiten in der Satzung, die wir korrigieren sollten?
vereinde-l@lists.wikimedia.org