Hallo Johannes,
entschuldige die späte Antwort; ich war beruflich eingebunden.
Am 24.11.2011 15:37, schrieb Johannes Rohr:
Könntest Du mal darstellen, warum Du mit der Regelung
"CC-by-SA
oder freier und keine zusätzlichen Warnhinweise" Probleme hast?
Ich würde sagen "mindestens CC-by-sa alle Versionen oder gleichwertige
Lizenzen". Meinem Verständnis nach wäre zum Beispiel die FAL dann
zulässig (es wäre schön, hiervon mal eine deutsche Übersetzung
professionell erstellen zu lassen und diese als offizielle Version zur
Anerkennung zu bringen).
Auch Mehrfachlizenzierungen würde ich erlauben. Es gibt Werke/Webseiten,
die komplett unter CC-by-nc-sa veröffentlicht werden - ein Beipsiel:
http://www.radreise-wiki.de/Radreise-Wiki:Cc-by-nc-sa; es gibt sogar
immer noch Webseiten, die der GFDL treu bleiben.
Solche Nachnutzer freuen sich, wenn sie bei uns Inhalte finden, die eine
nc- oder eine GFDL-Zweitlizenz haben. Wenn sie nicht unseren bunten
Lizenzwald erben und jedes Bild mit der abweichenden Lizenz
kennzeichnen wollen, können sie unsere einfach lizenzierten by-sa-Bilder
nicht nutzen. Auch wenn ich persönlich die Methode "ein Bild, eine
Lizenz" bevorzuge, sehe ich in einer Mehrfachlizenzierung eben keine
Einschränkung, sondern eine Erweiterung der Nutzbarkeit und verstehe
nicht, warum dies willentlich unterbunden werden sollte.
Ich denke, uns allen ist klar, dass Bapperl, die die
Lizenzbedingungen einschränken nicht gehen. Also: "Alle dürfen das Bild
nutzen außer Nazis" können wir nicht machen,
Klar. So einfach ist es aber leider nicht.
Es gibt jede Menge Beispiele von Userhinweisen, die eben nicht so
eindeutig sind, sondern wo wir ein massives Problem bei der Grenzziehung
haben. Es gibt etliche User auf Commons, die in ergänzenden Texten Tipps
zur Namensnennung geben; dies ist immer mal wieder umstritten, weil es
von manchen nicht als Empfehlung, sondern als (einschränkende) Bedingung
ausgelegt wird; andere sagen: letztlich gilt nur der Lizenztext. Darf
man also dazu schreiben "credit so nah am Bild wie möglich"? Darf man
dazu schreiben "Namensnennung direkt am Bild"? Zu letzterem gab es vor
einer Weile (mal wieder) zwei extrem lange, quasi exemplarisch gemeinte
Löschdiskussionen zu zwei Bildern mit demselben Baustein desselben
Users; die einmal mit löschen, einmal mit behalten beschieden wurden.
Die Commons-Community ist hier nicht annähernd zu einer allgemein
gültigen Entscheidung in der Lage, sondern belässt es (klugerweise) bei
Einzelfallentscheidungen.
Dabei sind dies noch sehr überschaubare Beispiele. Es gibt massenhaft
Userbausteine auf Commons, die noch wesentlich mehr
Interpreationsspielräume lassen, was genau denn nun vom Nachnutzer
erwartet oder ihm nur (mehr oder weniger dringend) empfohlen wird oder
worum er nur lieb gebeten wird. Die Verbindlichkeit all dieser Bapperl
ist umstritten (meiner Aufassung nach sind einschränkende Zusätze
wirkungslos - diese Frage zu klären, wäre mal ein extrem hilfreicher
Prüfauftrag, den Verein vergeben könnte, um den Projekten ein bißchen
mehr rechtliche Klarheit zu geben).
Nun könnte man natürlich sagen: Eben weil so vieles unklar ist oder
zumindest hinterfragt wird und weil es bei Userbapperln so weite
Interpretationsspielräume gibt, wollen wir überhaupt keine
Zusatzbausteine sehen, sondern die Lizenz pur (und noch einen Hinweis
auf die WMDE-Förderung). Vielleicht sogar nur genau nach vorgegebenem
Lizenz-Template. Klingt schön einfach, ist es aber leider nicht.
Das Commons-Template der cc-by-sa 3.0 verlinkt nicht auf den deutschen
Lizenztext. Nachnutzer, die dieses Template übernehmen, machen also
direkt einen gravierenden Fehler. Denn die Lizenz verlangt
unmissverständlich eine Kopie oder mindestens die Internetadresse des
Lizenztextes, nicht nur einen Link auf den Deed. Hinweise auf dieses
Problem werden auf Commons immer wieder ignoriert, weil die mehrheitlich
englischsprachige Commons-Community die deutsche Lizenz ignoriert, die
aber das URI-Missverständnis mancher Englisch-Leser eigentlich eindeutig
klärt.
Ich persönlich (für meine Bilder) habe kein Problem mit der Cc-by-sa 3.0
pure as pure can be. Ich sehe nur nicht, welches tatsächliche Problem
wir mit einer solchen restriktiven Vorgabe abschließend lösen würden.
Auf der anderen Seite würden wir hier mit einem quasi-Verbot ein
Riesenfass aufmachen, wo ich das Ende nicht sehe und für das es nach
vielen langen und engagierten Diskussionen auch auf Commons kein Ende
gab. Die diskutieren ja nicht aus Spaß jeden (problematisierten) Fall
einzeln, sondern weil es immer wieder gute Gründe gibt, hier nicht
pauschale Verbote auszusprechen.
Ein Pauschalverbot von Zusatzbapperln hieße: Ich darf dann nicht mehr
die Creditline [1] einsetzen, wo ich zeige, welche Namens- und
Lizenznennung ich erwarte. Ich darf dann nicht mehr per Bildbeispiel [2]
zeigen, wie die gängigste Kennzeichnung in der Praxis aussieht. Beides
hat zu einer deutlich geringen Fehlerquote bei Nachnutzungen meiner
Bilder geführt.
Ganz sicher stören sich manche Bapperl-Kritiker (in Wirklichkeit nur) in
meinem Fall an dem Warnhinweis und die MFM im Falle eines
Lizenzverstoßes. Tatsächlich aber ist die MFM wesentlich billiger ist
als die gängigen 350 Euro Schadenersatz pro Bild, die ein Rechtsanwalt
reinholt. Was ich sagen will: Es wird über Bapperl geredet, aber gemeint
ist oft etwas ganz anders. Auch hier sollte sich der Verein nicht mal
eben instrumentalisieren lassen, sondern sich die Zeit für ein
sachliches (!) Für und Wider nehmen.
Bei Wikipedia-Texten geht es ja auch ohne.
Wikipedia-Texte sind doppellizenziert; da schleppen wir sogar die GFDL
mit und erklären Nachnutzern noch dazu in den Lizenzbestimmungen, dass
sie frühere Versionen nach GFDl- only- und CC-only- Anteilen durchsuchen
müssen. Ich sehe nicht, was daran einfacher wäre als drei Lizenzen
untereinander. ;-)
LG
Martina
[1]
http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Credit_line#Example_of_code_for_…
[2]
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:2011-09_Wiki_Loves_Monuments_F%C3%BCrth_…