Hallo Johannes,
entschuldige die späte Antwort; ich war beruflich eingebunden.
Am 24.11.2011 15:37, schrieb Johannes Rohr:
Könntest Du mal darstellen, warum Du mit der Regelung "CC-by-SA oder freier und keine zusätzlichen Warnhinweise" Probleme hast?
Ich würde sagen "mindestens CC-by-sa alle Versionen oder gleichwertige Lizenzen". Meinem Verständnis nach wäre zum Beispiel die FAL dann zulässig (es wäre schön, hiervon mal eine deutsche Übersetzung professionell erstellen zu lassen und diese als offizielle Version zur Anerkennung zu bringen).
Auch Mehrfachlizenzierungen würde ich erlauben. Es gibt Werke/Webseiten, die komplett unter CC-by-nc-sa veröffentlicht werden - ein Beipsiel: http://www.radreise-wiki.de/Radreise-Wiki:Cc-by-nc-sa; es gibt sogar immer noch Webseiten, die der GFDL treu bleiben. Solche Nachnutzer freuen sich, wenn sie bei uns Inhalte finden, die eine nc- oder eine GFDL-Zweitlizenz haben. Wenn sie nicht unseren bunten Lizenzwald erben und jedes Bild mit der abweichenden Lizenz kennzeichnen wollen, können sie unsere einfach lizenzierten by-sa-Bilder nicht nutzen. Auch wenn ich persönlich die Methode "ein Bild, eine Lizenz" bevorzuge, sehe ich in einer Mehrfachlizenzierung eben keine Einschränkung, sondern eine Erweiterung der Nutzbarkeit und verstehe nicht, warum dies willentlich unterbunden werden sollte.
Ich denke, uns allen ist klar, dass Bapperl, die die Lizenzbedingungen einschränken nicht gehen. Also: "Alle dürfen das Bild nutzen außer Nazis" können wir nicht machen,
Klar. So einfach ist es aber leider nicht. Es gibt jede Menge Beispiele von Userhinweisen, die eben nicht so eindeutig sind, sondern wo wir ein massives Problem bei der Grenzziehung haben. Es gibt etliche User auf Commons, die in ergänzenden Texten Tipps zur Namensnennung geben; dies ist immer mal wieder umstritten, weil es von manchen nicht als Empfehlung, sondern als (einschränkende) Bedingung ausgelegt wird; andere sagen: letztlich gilt nur der Lizenztext. Darf man also dazu schreiben "credit so nah am Bild wie möglich"? Darf man dazu schreiben "Namensnennung direkt am Bild"? Zu letzterem gab es vor einer Weile (mal wieder) zwei extrem lange, quasi exemplarisch gemeinte Löschdiskussionen zu zwei Bildern mit demselben Baustein desselben Users; die einmal mit löschen, einmal mit behalten beschieden wurden. Die Commons-Community ist hier nicht annähernd zu einer allgemein gültigen Entscheidung in der Lage, sondern belässt es (klugerweise) bei Einzelfallentscheidungen.
Dabei sind dies noch sehr überschaubare Beispiele. Es gibt massenhaft Userbausteine auf Commons, die noch wesentlich mehr Interpreationsspielräume lassen, was genau denn nun vom Nachnutzer erwartet oder ihm nur (mehr oder weniger dringend) empfohlen wird oder worum er nur lieb gebeten wird. Die Verbindlichkeit all dieser Bapperl ist umstritten (meiner Aufassung nach sind einschränkende Zusätze wirkungslos - diese Frage zu klären, wäre mal ein extrem hilfreicher Prüfauftrag, den Verein vergeben könnte, um den Projekten ein bißchen mehr rechtliche Klarheit zu geben).
Nun könnte man natürlich sagen: Eben weil so vieles unklar ist oder zumindest hinterfragt wird und weil es bei Userbapperln so weite Interpretationsspielräume gibt, wollen wir überhaupt keine Zusatzbausteine sehen, sondern die Lizenz pur (und noch einen Hinweis auf die WMDE-Förderung). Vielleicht sogar nur genau nach vorgegebenem Lizenz-Template. Klingt schön einfach, ist es aber leider nicht.
Das Commons-Template der cc-by-sa 3.0 verlinkt nicht auf den deutschen Lizenztext. Nachnutzer, die dieses Template übernehmen, machen also direkt einen gravierenden Fehler. Denn die Lizenz verlangt unmissverständlich eine Kopie oder mindestens die Internetadresse des Lizenztextes, nicht nur einen Link auf den Deed. Hinweise auf dieses Problem werden auf Commons immer wieder ignoriert, weil die mehrheitlich englischsprachige Commons-Community die deutsche Lizenz ignoriert, die aber das URI-Missverständnis mancher Englisch-Leser eigentlich eindeutig klärt.
Ich persönlich (für meine Bilder) habe kein Problem mit der Cc-by-sa 3.0 pure as pure can be. Ich sehe nur nicht, welches tatsächliche Problem wir mit einer solchen restriktiven Vorgabe abschließend lösen würden. Auf der anderen Seite würden wir hier mit einem quasi-Verbot ein Riesenfass aufmachen, wo ich das Ende nicht sehe und für das es nach vielen langen und engagierten Diskussionen auch auf Commons kein Ende gab. Die diskutieren ja nicht aus Spaß jeden (problematisierten) Fall einzeln, sondern weil es immer wieder gute Gründe gibt, hier nicht pauschale Verbote auszusprechen.
Ein Pauschalverbot von Zusatzbapperln hieße: Ich darf dann nicht mehr die Creditline [1] einsetzen, wo ich zeige, welche Namens- und Lizenznennung ich erwarte. Ich darf dann nicht mehr per Bildbeispiel [2] zeigen, wie die gängigste Kennzeichnung in der Praxis aussieht. Beides hat zu einer deutlich geringen Fehlerquote bei Nachnutzungen meiner Bilder geführt.
Ganz sicher stören sich manche Bapperl-Kritiker (in Wirklichkeit nur) in meinem Fall an dem Warnhinweis und die MFM im Falle eines Lizenzverstoßes. Tatsächlich aber ist die MFM wesentlich billiger ist als die gängigen 350 Euro Schadenersatz pro Bild, die ein Rechtsanwalt reinholt. Was ich sagen will: Es wird über Bapperl geredet, aber gemeint ist oft etwas ganz anders. Auch hier sollte sich der Verein nicht mal eben instrumentalisieren lassen, sondern sich die Zeit für ein sachliches (!) Für und Wider nehmen.
Bei Wikipedia-Texten geht es ja auch ohne.
Wikipedia-Texte sind doppellizenziert; da schleppen wir sogar die GFDL mit und erklären Nachnutzern noch dazu in den Lizenzbestimmungen, dass sie frühere Versionen nach GFDl- only- und CC-only- Anteilen durchsuchen müssen. Ich sehe nicht, was daran einfacher wäre als drei Lizenzen untereinander. ;-)
LG Martina
[1] http://commons.wikimedia.org/wiki/Template:Credit_line#Example_of_code_for_u... [2] http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:2011-09_Wiki_Loves_Monuments_F%C3%BCrth_D...