Lieber Olaf,
was ich nicht genau verstanden habe: was hast du gegen das Protokoll? Es soll dokumentieren, was auf der Versammlung passiert ist. Wenn es das nicht oder schlecht tut, deiner Meinung nach, kannst du beispielsweise verlangen, dass ein Zusatz mit deinem Kommentar diesbezüglich angefügt wird. Wenn du aber meinst, dass beispielsweise eine Handlung des Versammlungsleiters nicht korrekt war, dann hat das an sich nichts mit der Korrektheit des Protokolls zu tun.
Besten Gruß Ziko
Am Donnerstag, 16. Januar 2014 schrieb Olaf Kosinsky :
Hallo Pavel,
Deine Darstellung hat keinen Einfluss auf meinen Einspruch. Ich habe bereits während der MV meinen Bedenken betreffend S1 geäußert. Die Bedenken sind auch im Protokoll vermerkt. Ich bin weiterhin der Meinung, dass Antrag S1 in der vorliegenden Fassung nicht als Satzungsänderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden können, da die Punkte 1.-4. keine Änderung der Satzung betreffen.
Ich bleibe daher weiterhin bei meinem Einspruch gegen das Protokoll der MV.
Beste Grüße Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org javascript:; [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org javascript:;] Im Auftrag von Pavel Richter Gesendet: Dienstag, 14. Januar 2014 20:05 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mai V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Fehlen des Sitzungsprotokoll der 13. MV
Hallo Olaf,
leider habe ich von Dir nichts mehr gehört. Welchen Einfluß haben meine Darstellung auf Deinen Einspruch?
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 5. Januar 2014 15:39 schrieb Pavel Richter <pavel.richter@wikimedia.de
:
Hallo Olaf,
Ich möchte kurz zu Deiner Mail Stellung nehmen:
Am 4. Januar 2014 23:35 schrieb Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com:
Hallo Daniel,
ich habe am 23.12. das Protokoll der MV bekommen, um dies als Versammlungsleitung zu unterschreiben.
Du hast das Protokoll bereits am 12. Dezember per Mail von Kasia vorab bekommen, mit der Bitte um Überprüfung.
Am 27.12. habe ich per Mail an Pavel (Vorstand), Nikolaus (Präsidium) und Arne (Versammlungsleitung) zwei Probleme geschildert:
- In § 8 Abs. (6) der Satzung wird die Unterzeichnung des Protokolls
geregelt: "(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von dem Vorstand sowie von zwei Mitgliedern des Präsidiums
unterzeichnet."
Die Mitzeichnung der Versammlungsleitung und der Protokollführer ist nicht vorgesehen. Bisher ist das Protokoll aber nur von einem Mitglied des Präsidiums unterschrieben worden.
Das ist richtig - es fehlt tatsächlich eine zweite Unterschrift, danke für den Hinweis. Diese werden wir vor Veröffentlichung einholen.
- Bei Top 5 (Zählkommission) werden 2 Mitglieder nur mit dem
WP-Benutzernamen im Protokoll verzeichnet. Meiner Ansicht nach muss im Protokoll der Klarname erscheinen.
Die Wahlen wurden auf der MV so durchgeführt, kein Anwesender (und auch nicht die Zählkommission und auch nicht die Versammlungsleitung) hat diesen Punkt bei den Wahlen bemängelt. Das Protokoll gibt daher den korrekten Verlauf wieder, und das ist die Aufgabe des Protokolls. Sollte eine solche Wahl nicht richtig sein, so muss dies von der nächsten MV korrigiert werden, oder aber jemand erhebt daraufhin Einspruch gegen die Wahl - das ist aber unabhängig vom Protokoll zu
betrachten.
Ich habe aufgrund der vorgenannten Probleme das Protokoll ohne Unterschrift am 27.12. per Post an die Geschäftsstelle geschickt.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Beschlussfassung zu S1 satzungswidrig ist. Die Punkte 1-4 ändern die Satzung nicht und können daher auch nicht in einem Satzungsänderungsantrag beschlossen werden. Ich hatte meine Bedenken bereits während der Mitgliederversammlung gesagt und gebeten, diese Bedenken in das Protokoll aufzunehmen. Aufgrund dieses Punktes lege ich Widerspruch
gegen das Protokoll ein.
Wo ist hier das Problem? Dass Deine Bedenken nicht im Protokoll dokumentiert sind? Ich denke, der Punkt, dass diese Form der Satzungsänderung kontrovers war und von einigen Anwesenden nicht als konform gesehen wurde, wird im Protokoll deutlich. Oder bist Du mit der Abstimmung an sich nicht einverstanden? Auch dann gilt: Das Protokoll gibt den tatsächlichen Verlauf der Diskussion und der Abstimmung wieder. Die Gültigkeit des Protokolls ist davon nicht
betroffen.
Ich kann also in beiden Fällen keinen Grund sehen, das Protokoll nicht auszufertigen.
Beste Grüße Olaf
P.S. Die Beschlüsse zum Haushalt und die Wahl des Präsidiums sind von der Ablehnung des Protokolls nicht betroffen.
Viele Grüße,
Pavel
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von DaB.