== Nr. 1.1 Externe Gehaltsbuchhaltung ==
Da dieses schon umgesetzt ist und aufgrund des komplexen Sachverhaltes auch sinnvoll ist,
solle der IST-Zustand beibehalten werden. Die Kosten sind geringfügig gegenüber dem
möglichen Schaden, wenn durch interne Abrechnungen Fehler entstehen.
== Nr. 1.2 Haftpflichtversicherung für Organe (D&O) ==
Bevor der Verein eine Haftpflichtversicherung für die Vorstandsmitglieder abschliesst,
sollte der Versicherungsstatus der Mitglieder im Rahmen von Projektes des Vereins geklärt
werden. Ist für Mitglieder, wenn Sie als Freiwillige im Rahmen von
Projekten/Veranstaltungen arbeiten, eine Gruppen-Unfallversicherung oder
Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden?
== Nr. 1.3 Beschluss des Jahresbudgets durch die Mitgliederversammlung ==
Ich halte es für dringend geboten, im Rahmen einer zweiten Mitgliederversammlung, die im
Herbst stattfindet, den jährlichen Haushalt zu diskutieren und zu verabschieden. Da der
Verein eine zeitnahe Buchhaltung durchführt (ich gehe einfach mal davon aus), liegen zu
diesem Zeitpunkt auch mindestens die IST-Zahlen des 1. Halbjahres des aktuellen
Geschäftsjahres vor. Im übrigen repräsentiert ein Haushalt auch immer die konkrete
Arbeitsplanung für das kommende Jahr. Bei einem Haushaltsvolumen von ca. 1 Mio € im Jahre
2010 stellt die Diskussion und Verabschiedung des Haushaltes durch die Mitgliedversammlung
die dringend notwendige Transparenz her.
== Nr. 1.4 Zusätzliche Rechte für Kassenprüfer ==
Den Kassenprüfern das Recht einzuräumen, eine außerordentliche Mitgliederversammlung bei
"erkannten Unstimmigkeiten" einzuberufen, halte ich für bedenklich. Allein die
Definition, was unter "erkannten Unstimmigkeiten" zu verstehen ist, ist schon
schwierig. Bisher müssen 10% der Mitglieder oder der Vorstand eine außerordentliche MV
fordern. Dieses Recht auch 2 Kassenprüfern zu geben, ist bedenklich. Außerdem ist dann
noch die Frage zu klären, was passiert, wenn sich die 2 Kassenprüfer nicht einig sind. Ist
es dann nicht sinnvoll, 3 Kassenprüfer zu wählen (wg. Mehrheitsbeschluss)? Ich würde es
aber begrüssen, wenn der Bericht der Kassenprüfer spätestens 2 Wochen vor der
Mitgliederversammlung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht wird. Da der Bericht der
Kassenprüfer nicht durch den Vorstand "genehmigt" werden muss, können den
Mitgliedern jederzeit auch mögliche Unstimmigkeiten übermittelt werden.
== Nr. 1.5 Testat des Jahresabschlusses ==
Es ist dringend geboten, den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder
vereidigten Buchprüfer testieren zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten stellen eine
notwendige Investition dar, um für Vertrauen bei unseren Spendern und Förderern zu werben
und Seriosität zu demonstrieren.
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