Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute, am 2. Februar 2006 kurzfristig die Bekanntgabe der Entscheidung um die einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Deutschland e.V. vertagt, da die Klägerseite einen neuen Antrag eingereicht hatten. Zuvor hatte der zuständige Richter bei einer mündlichen Anhörung am Dienstag deutlich zu verstehen gegeben, dass der Vorwurf der Verletzung der postmortalen Persönlichkeitsrechte des Hackers "Tron" nicht begründet sei. Die Klägerseite zweifelt aus uns nicht ersichtlichen Gründen offenbar die Mandatierung des Rechtsanwaltes Thorsten Feldmann an. Dieser ist jedoch vom Vorstand des Vereins beauftragt und wir sind mit seiner Arbeit sehr zufrieden. Dies betrifft insbesondere auch die rasche Erwirkung des Vollstreckungsschutzes gegen die Verfügung. Um jeden Zweifel auszuräumen, werden dem Gericht notariell beglaubigte Unterschriften zur Verfügung gestellt.
Uns wurde von der Klägerseite mitgeteilt, dass eine Ablehnung der Einstweiligen Verfügung gegen Wikimedia ihre Rechtsposition in einem anderen Rechtsfall schwächen würde. Diese Argumentation ist für uns insofern unverständlich, weil seit dem Tod von Boris Floricic deutsche und internationale Presse bisher ohne Beanstandung den vollen Namen genannt hat. Die Nennung des Namens in einem seichten Roman über einschlägige Verschwörungstheorien hat mit der Enzyklopädie Wikipedia genausowenig zu tun wie mit dem realen Tron.
Wir bedauern die Eskalation des Streits um die Nennung eines Nachnamens in einem enzyklopädischen Nachschlagewerk sehr. Deshalb fordern wir die Wikipedianer und die Öffentlichkeit weiterhin dazu auf, von Drohungen, Beschuldigungen etc. gegenüber den Klägern abzusehen. Wir hoffen noch immer auf ein Einlenken der Klägerseite und sind der Ansicht, dass diese sich durch ihr Handeln bereits selber genügend Schaden zufügt hat. Unser Angebot für eine außergerichtliche Einigung, das Herr Andy Müller-Maguhn ohne Rücksprache veröffentlicht hat, besteht weiterhin.
Wikimedia Deutschland e.V. ist weder Betreiber der Wikipedia noch in der Lage, dauerhafte Änderungen an Inhalten der Wikipedia vorzunehmen - wie z.B. das Herausnehmen des Namens- da die Inhalte jederzeit von Benutzern der Wikipedia weiter verändert werden können und der Verein keine Weisungsbefugnis gegenüber den Benutzern der Wikipedia hat.
Wir wundern uns auch darüber, dass trotz eines auf Wunsch der Kläger vereinbarten Stillschweigens über die außergerichtlichen Verhandlungen wiederholt Informationen nach außen getragen wurden. Aus Anlass der einseitig eskalierenden Maßnahmen veröffentlichen wir unsere Erwiderung, die unter http://www.wikimedia.de/files/060126_widerspruchsbegruendung.pdf als PDF-Dokument abgerufen werden kann.
Der nächste Gerichtstermin ist für den 9. Februar 2006 angesetzt.
---- Diese Mitteilung kann eingesehen und kommentiert werden unter: http://www.wikimedia.de/index.php?p=110