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Hallo Arne,
Wenn Du dort das Recht findest, das Du oben
einforderst, wäre ich für
einen kurzen Hinweis dankbar.
tatsächlich gibt es richterliche Urteile zu diesen Sachverhalten und
auch übergeordnete Rechtsordnungen, die dies bestimmen.
Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das Recht, Fragen und
Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).
Weitere Anhaltspunkte findest du hier:
<http://www.burhoff.de/verein/inhalt/vorstand.htm>
<http://www.vnr.de/b2c/verein/auskunftspflicht-fuer-den-kontostand.html>
<http://www.lsbh-vereinsberater.de/leseobjekte.pdf?id=1055o>
Natürlich bin ich kein Rechtsanwalt. Aber eine wie auch immer geartete
Satzung wird mir -- meiner Rechtsauffassung nach -- diese Rechte nicht
verwehren können.
Zur Klarstellung: Natürlich darf und sollte ein Verein
mehr machen als
das, zu was er durch die Satzung verpflichtet ist. Das macht Wikimedia
Deutschland gerade im Bereich Mitgliederkommunikation/-einbindung ganz
sicher - auch wenn es hier und da noch etwas besser laufen kann
(bestreitet übrigens niemand, den ich kenne). Aber den von Dir
offenbar vermuteten Ansrpuch auf auf eine solche Einbindung gibt es
nicht.
Das sehe ich nicht so. Siehe Argumentation aller meiner Postings.
Ob ein Verein seine Mitglieder außerhalb von Mitgliederversammlungen
partizipieren lassen muss (rein rechtlich gesehen), kann ich nicht
beantworten. Aber schon alleine die bloße Diskussion darüber wirft m.E.
ein schlechtes Licht auf den WMDE.
- --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com
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