-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1
Hallo Arne,
Wenn Du dort das Recht findest, das Du oben einforderst, wäre ich für einen kurzen Hinweis dankbar.
tatsächlich gibt es richterliche Urteile zu diesen Sachverhalten und auch übergeordnete Rechtsordnungen, die dies bestimmen.
Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das Recht, Fragen und Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).
Weitere Anhaltspunkte findest du hier: http://www.burhoff.de/verein/inhalt/vorstand.htm http://www.vnr.de/b2c/verein/auskunftspflicht-fuer-den-kontostand.html http://www.lsbh-vereinsberater.de/leseobjekte.pdf?id=1055o
Natürlich bin ich kein Rechtsanwalt. Aber eine wie auch immer geartete Satzung wird mir -- meiner Rechtsauffassung nach -- diese Rechte nicht verwehren können.
Zur Klarstellung: Natürlich darf und sollte ein Verein mehr machen als das, zu was er durch die Satzung verpflichtet ist. Das macht Wikimedia Deutschland gerade im Bereich Mitgliederkommunikation/-einbindung ganz sicher - auch wenn es hier und da noch etwas besser laufen kann (bestreitet übrigens niemand, den ich kenne). Aber den von Dir offenbar vermuteten Ansrpuch auf auf eine solche Einbindung gibt es nicht.
Das sehe ich nicht so. Siehe Argumentation aller meiner Postings.
Ob ein Verein seine Mitglieder außerhalb von Mitgliederversammlungen partizipieren lassen muss (rein rechtlich gesehen), kann ich nicht beantworten. Aber schon alleine die bloße Diskussion darüber wirft m.E. ein schlechtes Licht auf den WMDE. - --
Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz* mail@rene-schwarz.com http://www.rene-schwarz.com