wp@dabpunkt.eu (DaB.) am 08.01.14:
Am 08.01.2014 11:08, schrieb Pavel Richter:
Ich denke, wir sollten für die kommende MV eine Satzungsänderung vorbereiten, die dazu führt, dass die Einspruchsfrist erst mit Zugänglichmachung des Protokolls beginnt (ich denke, so war das von den Müttern und Vätern der Satzung eigentlich auch mal gedacht). Eine Formulierung wie "[Das Protokoll] wird gültig, wenn binnen vier Wochen
Gängig sind sechs Wochen.
nach der Zugänglichmachung kein Einspruch von einem Mitglied des Präsidiums oder der Versammlungsleitung oder mindestens 10% der anwesenden Mitglieder erhoben wurde."
Wozu die Quote? Ein begründeter Einspruch reicht, egal von wem geäußert.
Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll bei den Mitgliedern sein muss.
Gängig sind 14 Tage.
Rainer