Michail Jungierek michail.jungierek@googlemail.com wrote:
Ich verstand den Vergleich mit dem Onkel als Frage, warum Wikimedia Deutschland e.V. kein Geld an die Foundation überweisen darf, eine gemeinnützige GmbH aber schon.
weil, zumindest so unsere Hoffnung, es in der Satzung bzw. im Gesellschaftervertrag der gGmbH drin steht, dass diese Spenden sammelt und an die Foundation UND an den Verein weiterleitet. Wie bereits an anderer Stelle gesagt, wäre es dem Verein selbst nur möglich gewesen, wenn dies in der Satzung als Vereinszweck drin stünde und die empfangende Stelle die gleichen Ziele wie der Verein verfolgt und gemeinnützig ist. Das mit den gemeinsamen Zielen und der Gmeinnützigkeit des Empfängers trifft natürlich auch auf die gGmbH zu, denn dann könnte diese auch keine gemeinnützige GmbH sein. [...]
Dann sollte in der Öffentlichkeit (das heißt auch hier) der Fokus aber darauf gelegt werden, /warum/ die Satzung nicht geändert werden kann.
Bei "gGmbH" werden die meisten Benutzer entweder wegen "GmbH" an Kommerz denken oder an den Blutspendedienst des BRK. "Geld in das Ausland" und "Steuersparen" weckt auch un- schöne Assoziationen. Und dann wird irgendein Journalist sich und einen Juraprofessor seiner alma mater fragen, warum andere Satzungsänderungen verabschiedet werden konnten, in diesem Punkt aber so hohe Hürden bestünden, dass man dafür derartige Konstrukte bauen muss. Und warum jeder andere Steuerzahler vor § 42 AO Bammel haben muss, während der WMDE sehenden Auges einerseits plakatiert, dass Gemeinnützigkeit impliziert, dass primär die deutsche Allgemeinheit unter- stützt werden soll, andererseits aber amerikanische ("milli- onenschwere") Stiftungen unterstützt.
Tim