Hallo Olaf,
ich hatte Dir (und dieser Liste) vor 13 Tagen die Rechtsauffassung des Vereins geschickt und Dich gebeten, Deinen Widerspruch gegen das Protokoll zurückzuziehen / für erledigt zu erklären. Erst wenn das Protokoll gültig ist, kannst Du (oder auch andere) gegen die aus Deiner Sicht nicht satzungskonforme Beschlußfassung zum Antrag S1 vorgehen.
Ich bitte Dich um baldige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Richter Vorstand
Wikimedia Deutschland e.V. Tel.: +49 - 30 - 219 158 260 Twitter: @pavel
Am 29. Januar 2014 12:32 schrieb Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com:
Hallo Nikolas,
dem Protokoll der Telko des Präsidums vom 14.1.2014 kann ich unter Punkt 5.5 (Status und mögliche Auswirkungen des Einspruchs gegen das Protokoll der MV) der Aussage von Pavel entnehmen, dass bereits eine Anwaltskanzlei die Prüfung aufgenommen hat.
Wie ist der Stand der Prüfung. Wann ist mit einer Stellungnahme zu rechnen?
Beste Grüße Olaf
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Nikolas Becker Gesendet: Montag, 27. Januar 2014 17:47 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: Re: [VereinDE-l] WIDERSPRUCH gegen das Protokoll der 13. MV & Antrag Rechtsgutachten
Liebe Mitglieder, liebe Mitlesende,
wie angekündigt, haben wir uns am letzten Donnerstag zu diesem Thema in einer Telefonkonferenz beraten.
Es herrschte Einstimmigkeit darüber, dass keiner der kritisierten Punkte die Gültigkeit des Protokolls berührt. Das Protokoll gibt unserer Meinung nach den Ablauf der Mitgliederversammlung wahrheitsgemäß und richtig wieder.
Um jedoch die Bedenken hinsichtlich der Satzungsgemäßheit des verabschiedeten Antrages S 1 zu klären, möchten wir dem Wunsch nach einer juristischen Einschätzung nachkommen. Das Ergebnis wird an geeigneter Steller veröffentlicht.
Zu den weiteren Punkten:
- Die Abweichung in der Gesamtstimmenzahl wurde, wie auf dieser Liste
verkündet, durch eine nachträgliche Auszählung überprüft und wird angepasst.
- Die im Protokoll verwendeten Namen entsprechen denen, die auf der
Mitgliederversammlung verwendet wurden und geben daher ebenfalls deren Verlauf dieser korrekt wieder. Da Datenschutz in unserem Verein sehr ernst genommen wird, sollte eine Protokollierung von Pseudonymen darüber hinaus grundsätzlich möglich sein. Bei eventuellen Notwendigkeiten sind die Realnamen der Geschäftsstelle bekannt.
Auf Grundlage dieser Argumente empfehlen wir, den Einspruch gegen das Protokoll zurückzuziehen.
Viele Grüße Nikolas
-- Nikolas Becker
Vorsitzender Wikimedia Deutschland e. V.
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