Hallo nochmal, Sebastian,
ich bin echt baff, dass wir das langatmig diskutieren müssen.
Am 14.02.2011 18:55, schrieb Sebastian Moleski:
Zum einen bieten diese Bewerbungen den Mitgliedern die
Möglichkeit,
bei gewählten Vorstandsmitgliedern das
tatsächlich Erreichte mit dem Versprochenen zu
vergleichen. Das ist nur
schwer möglich, wenn die Bewerbungen nach der Wahl gleich wieder
verschwinden. Auch ist für die Meinungsbildung hilfreich zu sehen, wie
sich Kandidaten, die sich erneut aufstellen, in vorherigen Jahren
inhaltlich positioniert haben.
Der Servicegedanke für weniger gut sortierte Mitglieder steht weit
hinter Datenschutzrechten der von der Dauerveröffentlichung betroffenen
Einzelpersonen zurück.
Jedes Mitglied hat die Vorstellungen der Kandidaten bekommen und kann
sie - falls gewünscht - mit den späteren Rechenschaftsberichten der
gewählten Vorstandsmitglieder abgleichen (falls diese das von ihnen
Geplante und Erreichte tatsächlich nicht selbst darstellen).
Die gewählten Vorstandsmitglieder können diesen
Info-(Erinnerungs-)Service an Mitglieder, "Stakeholder" oder wen auch
immer auch aktiv selbst anbieten und ihre damaligen "Bewerbungen"
öffentlich online stellen, wann und wo immer sie möchten.
Für diese Zwecke braucht es aber - das ist der entscheidende Punkt -
keine hoheitliche Entscheidung des Vereins über die Köpfe auch der nicht
in den Vorstand gewählten Bewerber oder der lange aus dem Amt
ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder hinweg.
Der Vorstand trägt seine Verantwortung nicht nur
gegenüber den
Vereinsmitgliedern, sondern gegenüber allen Interessensgruppen (wer den
Begriff Stakeholder nicht mag), die für den Verein wichtig sind. Dazu
gehören mindestens auch die Spender, die Community und die Mitarbeiter
des Vereins. Ich denke, es ist für diese Gruppen sicherlich hilfreich
und nützlich, wenn sie eine Möglichkeit haben, etwas über die Absichten
und Motivationen der Vorstandsmitglieder zu erfahren.
Siehe oben. Vom Status als "Person der Zeitgeschichte" mit
eingeschränkten Persönlichkeitsrechten sind WMDE-Vorstandskandidaten und
Ex-Vorstandsmitglieder, sogar aktive Vorständler ja nun wirklich noch
ein gutes Stück entfernt.
Wo man meiner Meinung nach bestenfalls noch ein
wesentliches
Schutzbedürfnis vermuten kann, wäre bei Kandidaten, die nicht gewählt
wurden, und bei ehemaligen Vorstandsmitgliedern, deren Amtszeit schon
weit zurückliegt.
Wir haben noch weiter zurückliegende Kandidaten-Vorstellungen online?!
Ich dachte bislang, das wäre nur ein einmaliges Versehen.
Was die rechtliche Dimension angeht, so erklärt jeder
Kandidat explizit
sein Einverständnis, dass seine Bewerbung online gestellt wird, ohne
Begrenzung auf Zeit, Ort oder Zugriff. Im Ergebnis führt das zu einer
zeitlich nicht beschränkten Veröffentlichung im öffentlichen Meta-Wiki
Die Einverständniserklärung bezieht sich - aus dem Zusammenhang heraus -
auf das Wahlverfahren und die Dauer der Kandidatur.
Für alle weiteren und dauerhaften Einsatzzwecke müsste die schriftliche
Einverständniserklärung wesentlich umfangreicher ausfallen.
Fakt ist letztlich, dass das Vorstandsamt jedes
Vereins ein öffentliches
ist, bei Wikimedia Deutschland dank seiner exponierten Stellung noch
mehr. Fakt ist auch, dass jeder Kandidat selbst entscheiden kann, welche
persönlichen Informationen er preisgeben möchte und welche nicht. Daraus
folgt eigentlich, dass die persönliche Erwartung an den eigenen
Datenschutz, was diese Informationen angeht, nur sehr klein sein kann.
In der Regel sollte zu erwarten sein, dass Bewerber mindestens ihren
Wikipedia- und ihren Realnamen sowie ihren beruflichen Hintergrund
schildern, letzteres um ihre fachliche Eignung für das Amt darzustellen.
Warum dies Anforderungen an den Datenschutz nach Ablauf der Kandidatur
einschränken und WMDE erweiterete Veröffentlichungsrechte geben sollte,
ist mir absolut unverständlich.
Solange die Leute nicht in den Vorstand gewählt sind und sobald sie
wieder ausgeschieden sind, haben sie keine exponierte Stellung in der
Öffentlichkeit.
Es gibt kein ihrem Persönlichkeitsrecht überordnetes Interesse, ihre
Angaben (so freiwillig sie zum Zweck der Kandidatur auch sein mochten)
weiterhin zu veröffentlichen.
Sogar gewählte Vorstandsmitglieder behalten ihr informaltionelles
Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidung darüber, mit welchen
Informationen sie sich der Öffentlichkeit vorstellen möchten oder nicht.
Dieses Recht kann WMDE ihnen nicht einfach im Vorbeigehen absprechen.
Dann solltest du den Satz bitte deutlich
durchstreichen, damit deine
Kandidatur nicht versehentlich mitveröffentlicht wird.
Hier geht's nicht um eine Einzellösung für Fräulein Nolte und nicht um
meine Person, sondern um einen verantwortlichen und
anforderungsgerechten Umgang der zunehmend professionalisierten
Organisation WMDE mit persönlichen Daten und Datenschutzbelangen seiner
Mitglieder.
Dass die Löschung der Bewerbungen vergessen wurde, ist ja nur menschlich
(ich hab heute selbst einen Moment gebaucht, bis mir das
Datenschutzthema klar wurde).
Aber wir müssen das nun nicht langatmig schön und richtig reden.
Diese Einverständniserklärung gab es auch in den
Vorjahren, wo es
weder ein WMDE-Forum noch einen Mitgliederbereich darin gegeben
hat.
Ja, deshalb waren die Kandatenvorstellungen auf Meta eingestellt. Und
inzwischen gehöretn sie längst von dort gelöscht. Und da es mit dem
WMDE-Forum inzwischen eine nichtöffentliche Variante gibt, ist das -
ohne eindeutige anderslautende Vereinbarung mit den Bewerbern - erste
Wahl. Und auch dann gehören sie ohne anderslautende Vereinbarung nach
Ablauf der Wahl gelöscht.
Wenn es eine Änderung an bisherigen Verfahrensweise
geben soll, dann
muss sie hinreichend begründet werden, nicht umgekehrt.
Wir sprechen hier über ganz schlichte, zwingende Rechtsnormen. Was
sollte daran nicht hinreichend begründet sein?
Viele Grüße
Martina