2010/5/19 "B.Eng. René Schwarz" <mail(a)rene-schwarz.com>om>:
Ich wehre mich gegen eine Vorstellung, in der ich als
ordentliches
Mitglied lediglich dafür verantwortlich bin, einmal im Jahr meine
Meinung zur Mitgliederversammlung in Form von Anträgen und Wahlen äußern
zu können, ohne dass ich an anderen Vereinsentscheidungen partizipieren
darf/kann.
Wenn ihr dies so möchtet, dann hättet ihr eure Rechtsordnungen so
gestalten müssen, dass eine ordentliche Mitgliedschaft nicht für
jedermann möglich ist. Ich sehe mich aber keinesfalls als
Fördermitglied, sondern als reguläres Mitglied, dem es zusteht, auch in
die Geschicke des Vereins einbezogen zu werden [...]
Aha? Wo Du Dich gerade selbst auf die "Rechtsordnung" berufst, ist
vielleicht ein Auszug aus der Satzung angebracht:
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen
Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das
Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu
stellen.
[...]
(3) Aktive Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht sowie
das Antrags-, Stimm- und Rederecht auf Mitgliedsversammlungen.
Den Rest der Satzung gibt es hier:
http://wikimedia.de/index.php?id=9
Wenn Du dort das Recht findest, das Du oben einforderst, wäre ich für
einen kurzen Hinweis dankbar.
Zur Klarstellung: Natürlich darf und sollte ein Verein mehr machen als
das, zu was er durch die Satzung verpflichtet ist. Das macht Wikimedia
Deutschland gerade im Bereich Mitgliederkommunikation/-einbindung ganz
sicher - auch wenn es hier und da noch etwas besser laufen kann
(bestreitet übrigens niemand, den ich kenne). Aber den von Dir
offenbar vermuteten Ansrpuch auf auf eine solche Einbindung gibt es
nicht.
Viele Grüße
Arne