2010/5/19 "B.Eng. René Schwarz" mail@rene-schwarz.com:
Ich wehre mich gegen eine Vorstellung, in der ich als ordentliches Mitglied lediglich dafür verantwortlich bin, einmal im Jahr meine Meinung zur Mitgliederversammlung in Form von Anträgen und Wahlen äußern zu können, ohne dass ich an anderen Vereinsentscheidungen partizipieren darf/kann.
Wenn ihr dies so möchtet, dann hättet ihr eure Rechtsordnungen so gestalten müssen, dass eine ordentliche Mitgliedschaft nicht für jedermann möglich ist. Ich sehe mich aber keinesfalls als Fördermitglied, sondern als reguläres Mitglied, dem es zusteht, auch in die Geschicke des Vereins einbezogen zu werden [...]
Aha? Wo Du Dich gerade selbst auf die "Rechtsordnung" berufst, ist vielleicht ein Auszug aus der Satzung angebracht:
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. [...] (3) Aktive Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht sowie das Antrags-, Stimm- und Rederecht auf Mitgliedsversammlungen.
Den Rest der Satzung gibt es hier: http://wikimedia.de/index.php?id=9
Wenn Du dort das Recht findest, das Du oben einforderst, wäre ich für einen kurzen Hinweis dankbar.
Zur Klarstellung: Natürlich darf und sollte ein Verein mehr machen als das, zu was er durch die Satzung verpflichtet ist. Das macht Wikimedia Deutschland gerade im Bereich Mitgliederkommunikation/-einbindung ganz sicher - auch wenn es hier und da noch etwas besser laufen kann (bestreitet übrigens niemand, den ich kenne). Aber den von Dir offenbar vermuteten Ansrpuch auf auf eine solche Einbindung gibt es nicht.
Viele Grüße Arne