On 06.10.2010 19:34, Martina Nolte wrote:
Nun haben wir eine gGmbH, die heute noch als reine Spendendurchleitungsröhre gedacht ist, aber - je nach weiterer Ausgestaltung - ein durchaus mächtiges Instrument innerhalb des Vereins darstellen kann, dabei aber ein relativ hohes Maß an Selbstständigkeit genießt im Vergleich zur jetzigen Geschäftsstellle.
So etwas ähnliches wurde ja bereits ein paar Mal an verschiedener Stelle gesagt. Da du es hier auch noch einmal erwähnst, meine Frage an dich: wieso sollte die Fördergesellschaft im Gegensatz zur Geschäftsstelle des Vereins (ich nehme an, du meinst damit die Gesamtheit aus Büro, Mitarbeitern und laufende Projekte) mehr Selbständigkeit besitzen? In beiden Fällen wird sie von einem Geschäftsführer geleitet, der vom Vereinsvorstand beaufsichtigt und kontrolliert wird. In beiden Fällen kann die Mitgliederversammlung nur (dafür sehr umfassend) durch den Vorstand Einfluss nehmen. In beiden Fällen muss der Vorstand der Mitgliederversammlung umfassend Rechenschaft ablegen.
Wo siehst du jetzt den Unterschied?
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