Hallo Achim,
danke für die Erinnerung. Ich denke jetzt einfach mal: wenn nicht wieder
Weihnachten und Silvester dazwischenkommen, wird das flüssiger gehen.
Das Telko-Protokoll habe ich gerade eingestellt:
Die Tagesordnung für die Klausur, sowie das CPB-Protokoll sind meines
Wissens nach beide in Arbeit, sollten aber heute fertig werden.
liebe grüße,
dirk
--
Dirk Franke
Präsidium
Wikimedia Deutschland
+49-(0)30-219 158 260 Geschäftsstelle
+49-(0)176-64 60 1026 Mobil
2012/1/4 Achim Raschka <achim_raschka(a)gmx.de>
Hallo ihr,
da southpark in seinem Blog unter
http://www.iberty.net/2012/01/meine-erste-prasidiumsklausur.html gerade
nach Kommentaren heischt, habe ich mich auf die Suche nach bisherigen
Tagesordnungen und Protokollen des Präsidiums gemacht - ich denke,
zumindest eine Telko wird es doch seit der MV gegeben haben, oder? Wo finde
ich die TOs und Protokolle, die nach MV-Beschluss veröffentlicht werden
sollten?
Da die Klausur am kommenden Wochenende stattfindet, gehe ich davon aus,
dass auch dafür bis morgen eine Tagesordnung verfügbar ist - right?
Und da wir schonmal dabei sind: Auch vom CPB-Ausschuß konnte ich bislang
keine Protokolle oder Tagesordnungen bezüglich der zweiten Runde finden.
Die interessieren mich jedoch ebenso brennend.
Über sachdienliche Hinweise wäre ich sehr erfreut,
Achim
Zur Erinnerung der Beschluß aus dem Protokoll der letzten MV:
1. Tagesordnungen aller Sitzungen des Präsidiums des WMDE e.V. werden
mindestens 24 Stunden vor der entsprechenden Sitzung der
Vereinsöffentlichkeit in geeigneter Weise (bsp. durch Veröffentlichung im
Forum) zur Verfügung gestellt, Ausnahmen sind außerordentliche Sitzungen
mit weniger als 24 Stunden Vorlaufszeit.
2. Alle Sitzungen der Vereinsgremien des WMDE e.V. werden protokolliert,
das Protokoll wird spätestens 4 Wochen nach der Sitzung erstellt.
3. Alle Protokolle der Vereinsgremien des WMDE e.V. werden der
Vereinsöffentlichkeit in geeigneter Weise (bsp. durch Veröffentlichung im
Forum) und zeitnah (max. 1 Woche nach Protokollerstellung) durch
vollständige Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
4. Auf gremieninternen Antrag und Mehrheit der Mitglieder der jeweiligen
Gremien können sensible Teile der Sitzung als vertraulich deklariert
werden. Für diese entfällt die Veröffentlichungspflicht nach 1); Antrag mit
Abstimmungsergebnis und Behandlung und die Begründung für die
Vertraulichkeit müssen jedoch im Protokoll Erwähnung finden und als
vertraulich gekennzeichnet sein.
5. Die Veröffentlichung von als vertraulich eingestuften Punkten soll bei
Wegfall des Grundes für die Vertraulichkeit nachgeholt werden. Als
Vereinsgremien im Sinne dieses Antrags gelten die Mitgliederversammlung,
das Präsidium (ehemals Vorstand) sowie der Budgetausschuss. Das Präsidium
oder der Vorstand können weitere Gremien zur Protokollierung gemäß dieses
Antrags verpflichten. Von der Pflichtveröffentlichung ausgeschlossen ist
dagegen die Mitarbeiterschaft der Geschäftsstelle, solang sie nicht in
Teilen in entsprechenden Gremien tätig ist.
Als Sitzungen im Sinne dieses Antrags gelten alle Klausuren, Sitzungen,
Telefonkonferenzen Als Sitzungen im Sinne dieses Antrags gelten alle
Klausuren, Sitzungen, Telefonkonferenzen und andere Zusammenkünfte (z.B.
Chat, Skype).
Ggf. sind entsprechende Anpassungen in der Geschäftsordnung des Vereins
und der Organe sowie anderer vereinsinterner Ordnungen notwendig, die
entsprechend diesem Beschluss durchgeführt werden.
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