Sehr geehrter Präsidums-Präsident, Sehr geehrter Vorstand.
hier mit lege ich
W I D E R S P R U C H
(hilfsweise Einspruch) gegen das Protokoll der 13. Mitgliederversammlung ein.
Dieser speist sich aus folgenden Punkten:
1.) Der Antrag S1 ist in seiner Gänze ungültig. Bei ihm handelt es sich nicht um eine Satzungsänderung, sondern um einen normalen Antrag dem eine Satzungsänderung untergeschoben wurde. Da jedoch über den normalen Antrag eine Fernwahl durchgeführt wurde ist der Beschluss ungültig, da laut Satzung über normale Anträge nur die anwesenden Mitglieder entscheiden. Ob der Satzungsänderungsteil (Teil 5) alleine Rechtkraft erlangt mag ein Rechtsgutachten klären.
2.) Die Mitglieder der Zählkommision sind nicht mit alle realen Namen aufgeführt, sondern teilweise wurden Pseudonyme verwandt.
3.) Die Anmerkungen (u.A. von mir) über das nicht korrekte Arbeiten der AG Wahlen finden sich nicht im Protokoll. Dort ist z.B. nicht vermerkt, dass die AG-Wahlen keine Protokolle ihrer Arbeit vorgelegt hat (Verstoß gegen A5 der 9. MV).
4.) Die Hauptkritik an S2 war nicht die zu knappe Zeitvorgabe, sondern das kein Not gesehen wurde, die Satzung zu ändern.
5.) Die Wahl von Nikolas Becker kann nicht richtig geschildert sein. Wenn es 340 gültige Stimmen gab, dann können nicht 315 Ja- und 31 Nein-Stimmen (plus 4 Enthaltungen) gezählt worden sein.
6.) Ich wage zu beweifeln, dass es sich bei der Unterschrift von Robin Tech um eine Unterschrift mit Vor- und Zunahmen handelt. Es scheint sich eher um ein Kürzel zu handeln.
Ich rufe hiermit andere anwesende Mitglieder auf, ebenso Widerspruch einzulegen.
Da der Kollege Kosinsky bereits am 4 Januar 2014 dem Protokoll widersprochen hat, und er Teil der Versammlungsleitung war, erhält das Protokoll nach §8.6.S3 bekanntlich keine Gültigkeit. Daher beantrage ich beim Vorstand die Einholung eines Rechtsgutachtens, welche Auswirkungen solch ein nicht-gültiges Protokoll hat. Darin soll besonders geklärt werden, ob der Haushalt und die Neuwahl bzw. die Entlastung des Präsidiums trotzdem Rechtskraft erlangt.
Mit freundlichen Grüßen Daniel Baur