Eigentlich bin ich diese Debatte leid, aber eins kurz, Nikolas: die Creative Commons ist deutlich unfreier und erschwert die Nachnutzung wesentlich mehr als eine Rechteeinräumung an jedermann ohne jede Bedingung. In deiner Logik wäre also cc-by keine wirklich Freie Lizenz und wer sie bevorzugt, disqualifiziert sich pauschal. Gute Nacht Martina
Hallo Ralf,
erkennst Du nicht, dass Du Dir mit den Aussagen
Ralf Roletschek schrieb am 22.04.10 20:48:
GFDL 1.2 ist NICHT unfrei, die Bilder sind auch kommerziell nachnutzbar.
und
Es gibt Parteien und Organisationen, bei denen ich meinen Namen nicht unter der Parteireklame/im Impressum usw. sehen möchte. Wenn sie die Lizenz abdrucken, kann ich nichts dagegen tun, das wird aber keiner machen.
selbst widersprichst? Wie Du richtig erkennst, ist das Abdrucken des GFDL-Textes in vielen Fällen nicht möglich; die entsprechenden Bilder sind somit /nicht/ frei verwendbar -- ergo unfrei.
Dein Vorgehen
Auf Nachfrage habe ich bisher jedermann ohne jede weitere Bedingung auf Wunsch auch die Nutzung ohne Namensnennung gestattet, dies ohne eine einzige Ausnahme. Ich möchte nur gefragt werden. Und dabei bleibe ich.
ist schön und gut -- widerspricht aber dem Sinn und Zweck von freien Lizenzen.
Diese sollen es dem Urheber ja gerade ermöglichen, sein Werk unkompliziert (sowohl für den Urheber als auch für den Nutzer) zur Weiternutzung unter bestimmten Bedingungen wie Namensnennung frei zugeben.
Die Nutzung von GFDL 1.2 (only) zu propagieren, steht meiner Meinung nach in eklatantem Widerspruch zu unserem Vereinsziel, der "Förderung von freiem Wissen". Imho disqualifizierst Du dich dadurch für einen Vorstandsposten.
Viele Grüße Nikolas
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