Hallo zusammen,
ich glaube, jetzt bekommt die Diskussion eine zielführende Richtung. Die Frage sollte doch sein, wie der Verein zukünftig mit möglichen Interessenskonflikten umgehen möchte. Die Geschichte mit meiner Firma hat gezeigt, es offensichtlich nicht ausreicht, nach den vorhandenen Regeln [1] zu spielen (dort insbesondere §3 Abs. 3b und §4). Das Präsidium hat hierauf reagiert, indem es die Ordnung zum Interessenskonflikt überprüfen lässt und das Thema im Governance Review höher priorisiert [2].
Auf der Mailingliste scheint es nun unterschiedliche Auffassungen darüber zu geben, was erlaubt sein soll und was nicht. Wir haben als bisher diskutierte Optionen:
a) Einen Änderungsantrag, der für die Kassenprüfer jegliche Zuwendung durch den Verein während ihrer Amtstätigkeit ausschliesst. Das umfasst nach meinem Verständnis sowohl geschäftliche Beziehungen als auch Förderungen und Reisestipendien, sofern sie nicht direkt der Tätigkeit dienen. Ist auch für das Präsidium denkbar. b) Einen Vorschlag, dass geschäftliche Beziehungen zwischen (Firmen von) Präsidiumsmitgliedern und dem Verein generell ausgeschlossen sind, nicht aber Förderungen und Stipendien. c) Einen Vorschlag, dass die bisherige Regelung bestehen kann, sofern die Informationen über mögliche Interessenskonflikte öffentlich zugänglich sind, beispielsweise auf der Transparenzseite des Vereins.
Ich persönlich favorisiere eine Lösung zwischen b) und c):
d) Mein Vorschlag, dass geschäftliche Beziehungen zwischen (Firmen von) Organmitgliedern (Präsidium, Kassenprüfer, formale AGs, usf.) und dem Verein im Allgemeinen nicht bestehen sollten. Wenn es jedoch fachlich notwendig ist, so müssen diese Beziehungen auf der Homepage des Vereins veröffentlicht werden, mit Auftragstext und Auftragsvolumnen und Begründung der Notwendigkeit (über den Detailgrad kann man ja noch streiten).
Ein komplettes Verbot von geschäftlichen Beziehungen halte ich nicht für zielführend: es gab Beispiele in der Diskussion, wann es besser für den Verein / die Foundation sein könnte, solche Beziehungen einzugehen. Um die Unabhängigkeit der Organmitglieder jedoch nicht über Gebühr zu strapazieren, kann es allerdings nicht die Regel sein, dass sie Geschäfte mit dem Verein machen. Daher erschweren wir das, indem wir eine öffentliche Begründung fordern (man könnte das auch mit einer Einspruchsfrist verbinden). So erhalten wir uns die notwnedige Flexibilität und gleichzeitig Offenheit und Transparenz.
Jetzt würde mich natürlich interessieren, ob die Diskutanten und Leser auf dieser Liste diesen Vorschlag für sinnvoll halten.
Beste Grüße, Markus Glaser
[1] https://wikimedia.de/wiki/Gesch%C3%A4ftsordnung#Interessenkonflikte [2] https://forum.wikimedia.de/wiki/Telefonkonferenz_2014-10-14#Gesch.C3.A4ftsor...
Am 20.11.2014 23:34, schrieb rupert THURNER:
Man könnte das ja einfach mal testen indem man Firmen von Präsidiumsmitgliedern generell ausschliesst von Ausschreibungen. Wenn es keinen Interessenkonflikt gibt werden sich diese Personen trotzdem bewerben, sonst nicht.
Rupert