Hallo zusammen,
ich glaube, jetzt bekommt die Diskussion eine zielführende Richtung. Die
Frage sollte doch sein, wie der Verein zukünftig mit möglichen
Interessenskonflikten umgehen möchte. Die Geschichte mit meiner Firma
hat gezeigt, es offensichtlich nicht ausreicht, nach den vorhandenen
Regeln [1] zu spielen (dort insbesondere §3 Abs. 3b und §4). Das
Präsidium hat hierauf reagiert, indem es die Ordnung zum
Interessenskonflikt überprüfen lässt und das Thema im Governance Review
höher priorisiert [2].
Auf der Mailingliste scheint es nun unterschiedliche Auffassungen
darüber zu geben, was erlaubt sein soll und was nicht. Wir haben als
bisher diskutierte Optionen:
a) Einen Änderungsantrag, der für die Kassenprüfer jegliche Zuwendung
durch den Verein während ihrer Amtstätigkeit ausschliesst. Das umfasst
nach meinem Verständnis sowohl geschäftliche Beziehungen als auch
Förderungen und Reisestipendien, sofern sie nicht direkt der Tätigkeit
dienen. Ist auch für das Präsidium denkbar.
b) Einen Vorschlag, dass geschäftliche Beziehungen zwischen (Firmen von)
Präsidiumsmitgliedern und dem Verein generell ausgeschlossen sind, nicht
aber Förderungen und Stipendien.
c) Einen Vorschlag, dass die bisherige Regelung bestehen kann, sofern
die Informationen über mögliche Interessenskonflikte öffentlich
zugänglich sind, beispielsweise auf der Transparenzseite des Vereins.
Ich persönlich favorisiere eine Lösung zwischen b) und c):
d) Mein Vorschlag, dass geschäftliche Beziehungen zwischen (Firmen von)
Organmitgliedern (Präsidium, Kassenprüfer, formale AGs, usf.) und dem
Verein im Allgemeinen nicht bestehen sollten. Wenn es jedoch fachlich
notwendig ist, so müssen diese Beziehungen auf der Homepage des Vereins
veröffentlicht werden, mit Auftragstext und Auftragsvolumnen und
Begründung der Notwendigkeit (über den Detailgrad kann man ja noch
streiten).
Ein komplettes Verbot von geschäftlichen Beziehungen halte ich nicht für
zielführend: es gab Beispiele in der Diskussion, wann es besser für den
Verein / die Foundation sein könnte, solche Beziehungen einzugehen. Um
die Unabhängigkeit der Organmitglieder jedoch nicht über Gebühr zu
strapazieren, kann es allerdings nicht die Regel sein, dass sie
Geschäfte mit dem Verein machen. Daher erschweren wir das, indem wir
eine öffentliche Begründung fordern (man könnte das auch mit einer
Einspruchsfrist verbinden). So erhalten wir uns die notwnedige
Flexibilität und gleichzeitig Offenheit und Transparenz.
Jetzt würde mich natürlich interessieren, ob die Diskutanten und Leser
auf dieser Liste diesen Vorschlag für sinnvoll halten.
Beste Grüße,
Markus Glaser
[1]
https://wikimedia.de/wiki/Gesch%C3%A4ftsordnung#Interessenkonflikte
[2]
https://forum.wikimedia.de/wiki/Telefonkonferenz_2014-10-14#Gesch.C3.A4ftso…
Am 20.11.2014 23:34, schrieb rupert THURNER:
Man könnte das ja einfach mal testen indem man Firmen
von
Präsidiumsmitgliedern generell ausschliesst von Ausschreibungen. Wenn es
keinen Interessenkonflikt gibt werden sich diese Personen trotzdem
bewerben, sonst nicht.
Rupert
--
Markus Glaser
Präsidium
Wikimedia Deutschland e.V.