2010/9/28 DaB. WP@daniel.baur4.info:
Am Dienstag 28 September 2010, 15:19:51 schrieb Michail Jungierek:
da dies eine Satzungsänderung bedeuten würde, der ALLE Mitglieder zustimmen müssten.
nun, 2/3 der Anwesenden würden's auch tun ;-)
§ 33 BGB [...] Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. [...] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__33.html
Viele Grüße Arne