Hallo in die Runde,
anlässlich einer Strafanzeige [1] gegen mich und vier weitere Wikipedianer, stellt sich die Frage: Müssen Autorennamen (zumindest wenn ausdrücklich gefordert) direkt in einem Artikel angegeben werden oder dürfen sie entfernt werden, weil die übliche Nennung in der Versionsgeschichte genügt? Ich bin ziemlich sicher, dass in diesem Fall kein Strafverfahren aufgenommen werden wird. Aber es gäbe - andersherum - die Möglichkeit, mit Unterstützung des Vereins eine *negative Feststellungsklage* einzureichen, um die Grundsatzfrage [2] bezüglich der Autorennennung innerhalb der Wikipedia zu klären.
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße Martina
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wikipedia-Strafanzeige-wegen-fehlende... [2] http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia%3ASperrpr%C3%BCfung&...