Tim Landscheidt wrote:
Es ist eine sehr sachliche Art und Weise, Dir zu sagen,
dass, insofern Du für Dich als "einfaches" Mitglied eine
Möglichkeit forderst, alle Vereinsmitglieder jederzeit kon-
taktieren zu können, die "Beweislast" bei *Dir* liegt, einen
triftigen Grund dafür zu nennen.
Wieso? Ist das rechtlich nach bundesdeutschem Recht so geregelt? Oder
ist das gar eine Voelkerrechtsvorschrift? Steht das im Vereinsgesetz?
Wenn ja, wo konkret?
Fossa