Tim Landscheidt wrote:
Es ist eine sehr sachliche Art und Weise, Dir zu sagen, dass, insofern Du für Dich als "einfaches" Mitglied eine Möglichkeit forderst, alle Vereinsmitglieder jederzeit kon- taktieren zu können, die "Beweislast" bei *Dir* liegt, einen triftigen Grund dafür zu nennen.
Wieso? Ist das rechtlich nach bundesdeutschem Recht so geregelt? Oder ist das gar eine Voelkerrechtsvorschrift? Steht das im Vereinsgesetz? Wenn ja, wo konkret?
Fossa