Am 04.10.2011 23:12, schrieb Raimond Spekking:
Am 04.10.2011 22:05, schrieb Rainer Knaepper:
raimond.spekking(a)gmail.com (Raimond Spekking) am
04.10.11:
Die Frage ist, auf welche FAL-Version man sich
bezieht.
Nein, diese Frage stellt sich nicht. Siehe Abschnitt 6 (nebenan
zitiert), der auch in der 1.1 bereits existiert. FAL ist da deutlich
toleranter als CC. Wenn Dir 1.1 zu restriktiv klingt (in der FAQ ist
der Abschnitt übrigens auch noch einmal erläutert) nimst du eben die
1.2 oder die 1.3.
Mach das mal mit cc-by-sa 2.5/de. Einfach stattdessen 3.0 unported?
Geht nicht. Mußt Du beim Urheber nachfragen.
Rainer
Danke für den Hinweis auf Abschnitt 6. Ich muss zugeben, dass ich diesen
nicht mehr parat hatte.
Es besteht also Einigkeit, dass FAL vom Geiste und der Handhabung her in
der Praxis sehr sehr ähnlich zu cc-by-sa ist.
Wozu braucht man dann noch zusätzliche Lizenzen? Welchen Sinn bieten
GFDL 1.2only und cc-nc-nd, die unfreier als FAL/cc-by-sa sind?
Meiner Meinung verwirren sie einen Nachnutzer nur. Das Thema ist sowieso
schon schwer genug.
Raimond.
Das ist der Grund warum ich schon seit längerer Zeit dafür plädiere
keine freie Gestaltung innerhalb der Lizenzabschnitte zuzulassen. Leider
kann da bei den Bildern jeder reinschreiben was ihm so gefällt. D.h. im
Extremfall (nicht das ich behaupten würde das es wer macht) könnte man
99 unfreie Lizenzen auflisten und dazwischen eine nach den Richtlinien
(Commons oder DE) verstecken. Was dies oder eine ähnliche Variante für
einen Effekt auf die Nachnutzer hat, dass möge sich jeder selbst an den
Fingern abzählen.
Im schlimmsten Fall stehen Forderungen daneben die mit den Lizenzen
nicht vereinbar sind, wie z.B. "Nennung, direkt unter dem Bild". Ebenso
erschwert ein Zoo von Lizenzen die Nachnutzung, da es viele
Inkompatibilitäten gibt, obwohl inhaltlich das gleiche Ziel verfolgt
wird. Das ist dann die Haarspalterei auf juristischer Ebene, vor der man
sich aber nicht drücken kann.
nya