Am 04.10.2011 23:12, schrieb Raimond Spekking:
Am 04.10.2011 22:05, schrieb Rainer Knaepper:
raimond.spekking@gmail.com (Raimond Spekking) am 04.10.11:
Die Frage ist, auf welche FAL-Version man sich bezieht.
Nein, diese Frage stellt sich nicht. Siehe Abschnitt 6 (nebenan zitiert), der auch in der 1.1 bereits existiert. FAL ist da deutlich toleranter als CC. Wenn Dir 1.1 zu restriktiv klingt (in der FAQ ist der Abschnitt übrigens auch noch einmal erläutert) nimst du eben die 1.2 oder die 1.3.
Mach das mal mit cc-by-sa 2.5/de. Einfach stattdessen 3.0 unported? Geht nicht. Mußt Du beim Urheber nachfragen.
Rainer
Danke für den Hinweis auf Abschnitt 6. Ich muss zugeben, dass ich diesen nicht mehr parat hatte.
Es besteht also Einigkeit, dass FAL vom Geiste und der Handhabung her in der Praxis sehr sehr ähnlich zu cc-by-sa ist.
Wozu braucht man dann noch zusätzliche Lizenzen? Welchen Sinn bieten GFDL 1.2only und cc-nc-nd, die unfreier als FAL/cc-by-sa sind?
Meiner Meinung verwirren sie einen Nachnutzer nur. Das Thema ist sowieso schon schwer genug.
Raimond.
Das ist der Grund warum ich schon seit längerer Zeit dafür plädiere keine freie Gestaltung innerhalb der Lizenzabschnitte zuzulassen. Leider kann da bei den Bildern jeder reinschreiben was ihm so gefällt. D.h. im Extremfall (nicht das ich behaupten würde das es wer macht) könnte man 99 unfreie Lizenzen auflisten und dazwischen eine nach den Richtlinien (Commons oder DE) verstecken. Was dies oder eine ähnliche Variante für einen Effekt auf die Nachnutzer hat, dass möge sich jeder selbst an den Fingern abzählen.
Im schlimmsten Fall stehen Forderungen daneben die mit den Lizenzen nicht vereinbar sind, wie z.B. "Nennung, direkt unter dem Bild". Ebenso erschwert ein Zoo von Lizenzen die Nachnutzung, da es viele Inkompatibilitäten gibt, obwohl inhaltlich das gleiche Ziel verfolgt wird. Das ist dann die Haarspalterei auf juristischer Ebene, vor der man sich aber nicht drücken kann.
nya