On 19.05.2010 12:39, "B.Eng. René Schwarz" wrote:
Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das Recht, Fragen und Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).
Du kannst auf der MV den Antrag stellen, dass bestimmte Fragen vom Vorstand beantwortet werden sollen (wenn er sich weigert). Dieses Recht nimmt dir auch keiner. Wenn die MV mehrheitlich der Meinung ist, dass die Frage beantwortet werden muss, kann sie das so beschließen. Soweit ist es aber bisher nicht gekommen, zumal auf der Mitgliederversammlung auch alle Fragen bis auf die des Geschäftsführergehalts beantwortet wurden.
Ob ein Verein seine Mitglieder außerhalb von Mitgliederversammlungen partizipieren lassen muss (rein rechtlich gesehen), kann ich nicht beantworten. Aber schon alleine die bloße Diskussion darüber wirft m.E. ein schlechtes Licht auf den WMDE.
Nur zur Klarstellung: die Tatsache, dass es unterschiedliche Ansichten zur Mitwirkung/Beteiligung von Mitgliedern gibt und darüber diskutiert wird, wirft für dich ein schlechtes Licht auf den Verein? Sollte man soetwas also lieber nicht diskutieren?
Beste Grüße Sebastian Moleski Erster Vorsitzender ------------------------------------- Wikimedia Deutschland e. V. Eisenacher Straße 2 10777 Berlin
Telefon 030 - 219 158 26-0 www.wikimedia.de
Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Mensch an der Menge allen Wissens frei teilhaben kann. Helfen Sie uns dabei! http://spenden.wikimedia.de/
Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer 23855 B. Als gemeinnützig anerkannt durch das Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/51985.