On 19.05.2010 12:39, "B.Eng. René Schwarz" wrote:
Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das
Recht, Fragen und
Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).
Du kannst auf der MV den Antrag stellen, dass bestimmte Fragen vom
Vorstand beantwortet werden sollen (wenn er sich weigert). Dieses Recht
nimmt dir auch keiner. Wenn die MV mehrheitlich der Meinung ist, dass
die Frage beantwortet werden muss, kann sie das so beschließen. Soweit
ist es aber bisher nicht gekommen, zumal auf der Mitgliederversammlung
auch alle Fragen bis auf die des Geschäftsführergehalts beantwortet wurden.
Ob ein Verein seine Mitglieder außerhalb von
Mitgliederversammlungen
partizipieren lassen muss (rein rechtlich gesehen), kann ich nicht
beantworten. Aber schon alleine die bloße Diskussion darüber wirft m.E.
ein schlechtes Licht auf den WMDE.
Nur zur Klarstellung: die Tatsache, dass es unterschiedliche Ansichten
zur Mitwirkung/Beteiligung von Mitgliedern gibt und darüber diskutiert
wird, wirft für dich ein schlechtes Licht auf den Verein? Sollte man
soetwas also lieber nicht diskutieren?
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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