Anneke,
On 12/29/2010 11:30 AM, anneke.wolf(a)gmx.de wrote:
du
schreibst, dass du es für unzulässig hältst, dass sich der Vorstand
als Organ zu Anträgen äußert. Ich, als Vorstandsmitglied, halte es nicht
nur für zulässig, sondern für verpflichtend dies zu tun.
Wenn wir der Meinung sind, dass ein Antrag gut für die Entwicklung des
Vereins ist, dann sollen die Mitglieder darüber informiert sein. Wenn dies
nicht der Fall ist, ebenso.
Warum? Die Mitglieder sind alle erwachsen und können selber lesen.
Mist! Da hast Du mit wenigen Worten etwa genauso viel ausgesagt, wie ich
mit meinem ganzen Salbader. Und verstaendlicher geschrieben ist es
verm,utlich auch.
Neidisch:
Thomas/Fossa
Hier kann ich mal zustimmen. Ich bin erwachsen und kann lesen, und
möchte dies auch tun. Das setzt allerdings voraus, dass die
Stellungnahme auch abgegeben wurde. Merkwürdig, mit dem Argument lesen
zu können die Veröffentlichung des zu Lesenden verbieten zu wollen.
Stepro