Am 29.12.2010 11:38, schrieb Thomas Koenig:
Anneke, On 12/29/2010 11:30 AM, anneke.wolf@gmx.de wrote:
du schreibst, dass du es für unzulässig hältst, dass sich der Vorstand als Organ zu Anträgen äußert. Ich, als Vorstandsmitglied, halte es nicht nur für zulässig, sondern für verpflichtend dies zu tun.
Wenn wir der Meinung sind, dass ein Antrag gut für die Entwicklung des Vereins ist, dann sollen die Mitglieder darüber informiert sein. Wenn dies nicht der Fall ist, ebenso.
Warum? Die Mitglieder sind alle erwachsen und können selber lesen.
Mist! Da hast Du mit wenigen Worten etwa genauso viel ausgesagt, wie ich mit meinem ganzen Salbader. Und verstaendlicher geschrieben ist es verm,utlich auch.
Neidisch:
Thomas/Fossa
Hier kann ich mal zustimmen. Ich bin erwachsen und kann lesen, und möchte dies auch tun. Das setzt allerdings voraus, dass die Stellungnahme auch abgegeben wurde. Merkwürdig, mit dem Argument lesen zu können die Veröffentlichung des zu Lesenden verbieten zu wollen.
Stepro