Am 29.12.2010 12:05, schrieb Stepro:
Am 29.12.2010 09:25, schrieb Hubert:
lb Alice,
Du hast hier eine Mitteilung über die a.o. Mitgliederversammlung
versendet. Das in deiner Funktion als zweite Vorsitzende.
Was mich etwas verwundert ist, dass Du hier eine Bewertung der Anträge
und eine Bewertung des Vorstands zu anderen Anträgen (Olaf) eingebracht
hast. Das halte ich für völlig unzulässig. Die Aufgabe des Vorstands ist
es, die MV vorzubereiten. Und das völlig neutral. Eine inhaltliche
Bewertung hat in der Vorbereitung gänzlich zu unterbleiben.
Da gibt es wohl stark differierende Sichtweisen. Ich z. B. kann dieser
Behauptung nicht folgen.
lb Stepro, hier geht es nicht um differenzierende Sichtweisen, hier geht
es um die Aufgabe des Vorstands in dieser speziellen Sache: Diese ist,
die MV vorzubereiten. Punkt.
Erst recht Wahlwerbung bzw. Antragswerbung - und
so muss man Dein
Schreiben leider einordnen. Es sei den Mitliedern überlassen (und dafür
gibt es auch die Metaseiten) dies selbst zu tun. Das gleiche gilt auch
für die Darstellung der Anträge auf der Metaseite, es ist etwas
befremdlich, dass bei Anträgen von Renée und Olaf auch ein Absatz steht,
dass eine Stellungnahme des Vorstands noch offen ist. Der Vorstand kann
aus seiner Funktion heraus gar keine Stellungnahme abgeben, das können
nur Mitglieder. Und warum sollte überhaupt ein Vorstand eine
Stellungnahme zu Anträgen von Mitgliedern machen? Sind Anträge von
Mitgliedern erst komplett, wenn der Vorstand hier seinen Senf
dazugegeben hat?
Der Vorstand wurde gewählt, um den Verein zu vertreten (siehe Satzung).
gegenüber wem? den Mitgliedern oder nach außen?
Im übrigen hat er die Aufgabe der strategischen
Planung sowie der
Mitgliederversammlung über ihre Tätigkeiten Rechenschaft zu leisten
(siehe GO 1.2.1). In diesem Zusammenhang erwarte ich als Mitglied vom
Vorstand, dass er zu Anträgen zur MV "seinen Senf dazugibt". Ich wäre
verärgert, wenn er zu den Anträgen schweigen würde. Im übrigen ist mir
unerklärlich, wie man den Vorstand ständig für mangelhafte Kommunikation
kritisieren kann (teilweise völlig zurecht), ihn aber gleichzeitig
kritisiert, wenn er sich denn äußert. Das mutet für mich etwas
schizzophren an.
ja, und? Aber was haben Anträge an die MV mit einer strategischen
Planung zu tun? Und die Rechenschaftspflicht ist ja gewahrt?
Der Vorstand
tritt gegenüber der Mitgliederversammlung gar nicht als
Organ auf. Denn der Vorstand ist erst dann der Vorstand, wenn er sich
als Vorstand trifft. Bis dahin ist er eine Gruppe von Mitglieder, welche
durch ein klar definiertes Procedere zum Vorstand wird. Klingt
vielleicht etwas formalistisch, ist aber so. Ansonsten ist jedes
Vorstandsmitglied in der MV und auch vor der MV als Einzelmitglied wie
jedes andere Mitglied zu begreifen.
Dem widerspricht unsere Satzung. In §7 steht:
Organe des Vereins sind:
* die Mitgliederversammlung
* der Vorstand
Da steht _nicht_: Organ des Vereins ist der Vorstand, wenn er sich als
Vorstand trifft.
lb. Stepro, der Vorstand ist in der Tat erst Vorstand, wenn er sich in
seiner Funktion als Vorstand trifft und die formalen Voraussetzungen
dafür geschaffen wurden. Bis dahin sind die Mitglieder des Vorstand
nicht mehr als Mitglieder des Vorstands. Das Wesen des Vorstands ist es,
Entscheidungen zu treffen. Einzelne Mitglieder können das nur bedingt,
und zwar nur im Rahmen dessen, wofür sie ausdrücklich autorisiert wurden.
Ein umfassendes Rechtsverständnis geht etwas tiefer als nur das Lesen
von einzenlnen Paragrafen. Der Gesetzgeber hat schon gewusst, warum er
Personengesellschaften (und ähnlich wie eine GmbH und eine AG ist auch
ein Verein eine Personengesellschaft) bestimmte Vorgaben für ihr
rechtsgültiges Handeln setzt. Dies dient dem Vorstand zu ihrem eigenen
Schutz (Haftungsbeschränkung, die nur dann in Anspruch genommen werden
kann, wenn die formalen Vorgaben erfüllt waren) und dem Schutz der
Mitglieder vor einem möglichen willkürlichen Handeln einzelner Personen.
Wenn sich 4 von 8 Vorstandsmitgliedern zufällig in der Kneipe treffen
und beschliessen, sie machen eine Vorstandssitzung, dann ist diese
nichtig, wenn auch nur ein einzelnes der anderen, nicht anwesenden
Vorstandsmitglieder dagegen Einspruch erhebt, wahrscheinlich auch ohne
einen Einspruch, wenn ein Mitglied des Vereins Einspruch erhebt, soferne
es davon betroffen ist. Auch dann, wenn ein hübsches Protokoll verfasst
wurde und alles scheinbar seine Ordnung hat.
In der GO ist zudem detailiert beschrieben, dass
Vorstandssitzungen auch
ohne körperliche Anwesenheit der einzelnen Vorstandsmitglieder
stattfinden können (dies ist sogar die Regel). Ich gehe davon aus, dass
die Stellungnahmen des Vorstandes auf derartigen Sitzungen ordnungsgemäß
beschlossen wurden.
Das bestreite ich nicht, jedoch gibt es klare Vorgaben, wie
trotz
nichtkörperlicher Anwesenheit der wesentliche Teil der Vorstandsitzung
abzulaufen hat. Das Wesen der Personengesellschaften (und ein Vorstand
ist so eine wie auch eine Mitgliederversammlung) ist das Zustandekommen
einer Willensbildung. Mit der Betonung auf "Bildung".
Das gilt im Übrigen für jedes Organ eines Vereins, nicht nur für die
Mitgliederversammlung!
Hubertl
Am 29.12.2010 11:16, schrieb Maria Schiewe:
Hallo Hubert,
du schreibst, dass du es für unzulässig hältst, dass sich der Vorstand als Organ zu
Anträgen äußert. Ich, als Vorstandsmitglied, halte es nicht nur für zulässig, sondern für
verpflichtend dies zu tun.
Wenn wir der Meinung sind, dass ein Antrag gut für die Entwicklung des Vereins ist, dann
sollen die Mitglieder darüber informiert sein. Wenn dies nicht der Fall ist, ebenso. Wir
sind keine neutralen Statisten, die dabei stehen und die Entscheidungen nur abwarten.
Natürlich versuchen wir die Entscheidungen zum Wohle des Vereins zu beeinflussen. Dafür
sind wir doch gewählt.
Von dieser Möglichkeit haben wir letztes Jahr Gebrauch gemacht
(
http://meta.wikimedia.org/w/index.php?title=Mitgliederversammlung_2010). Und auch die
Jahre davor. Ja, nirgendwo steht in der Satzung, dass wir dies tun müssen. Es steht aber
ebenso nirgendwo, dass wir es nicht tun dürfen. Ich persönlich halte eine Stellungnahme
des Vorstands zu Anträgen eine gute und wichtige Sache.
Beste Grüße
Maria
Dem schließe ich mich voll und ganz an. Alles andere wäre für mich
äußerst befremdlich. Auch von allen Aktiengesellschaften (ich denke, das
ist in diesem Zusammenhang vergleichbar), von denen ich Einladungen zu
Hauptversammlungen kenne, waren immer auch allen Anträgen von einzelnen
Aktionären Stellungnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat beigefügt.
Alles andere wäre auch weltfremd.
Beste Grüße,
Stepro
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