Hallo Martina,
Am 06.10.2010 um 20:09 schrieb Martina Nolte:
Dies weitergesponnen: Wir entscheiden uns für Vorschlag Nr. 2.1 der ersten AG Verantwortung [1], ernennen Pavel zum hauptamtlichen Vorstand des Vereins und ihr seid das ehrenamtliche "Präsidium". Dann ist Pavel alleinvertretungsberechtigt (auch für den Verein als Gesellschafter der GmbH) und in der Haftung für beide Organisationen. Nun stellt er fest, dass es aus Risiko-, Steuer- und Gründen der Abrechnungssmodalitäten mit WMF (aus aufrichtig guten Gründen also) sinnvoll und notwendig ist, das Community-, PR- und Fundraisingpersonal in die GmbH zu schieben inkl. Mietanteilen für die Geschäftsstelle. Dafür muss er (nur) den Gesellschaftervertrag ändern. Er berichtet hierüber dem Präsidium und gut ist.
diese und andere Fragen sind genau die, die in der AG Verantwortungsstruktur diskutiert werden. Dafür wurde sie durch die Mitgliederversammlung einberufen. Ich würde diese Frage gerne mit dir in der Arbeitsgruppe diskutieren und frage mich, warum du sie nun hier aufwirfst, nachdem du deinen Rücktritt aus der Arbeitsgruppe erklärt hast.
Alice Wiegand Zweite Vorsitzende
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