Nach Durchsicht eurer Statuten kann ich euch wirklich nur empfehlen, diese auf einen unzweifelhafteren Stand zu bringen.
Allein die Tatsache, dass es zu so einer Diskussion kommt, beweist es.
Es ist nur hinausgeworfene Zeit, wenn man über solche Unklarheiten diskutieren muss.
Aus meiner Sicht ist das Antragsstellungsrecht von "ncihtaktiven" Mitgliedern ein starkes Indiz dafür, dass diese mitgezählt werden müssen, wenn es um die Einberufung geht. Bei der MV selbst müssen diese aber bei der Mehrheitsfindung wieder abgezogen werden. Ich halte das für widersprüchlich und unnötig kompliziert.
Eine einfache Statutenänderung zu Klärung würde dem Ganzen gut tun. Allerdings ist das nicht der einzige Punkt. So sind die Rechnungsprüfer bei euch dazu degradiert, gerade einmal festzustellen, ob richtig addiert wurde. zumindest laut euren Statuten.
Auch hier sollte die Mitgliederversammlung einen deutlicheren Prüfungsauftrag festlegen. Weil addieren kann Excel besser.
h.
Am 30.10.2010 21:57, schrieb DaB.:
Hallo, Am Samstag 30 Oktober 2010, 21:42:07 schrieb Martina Nolte:
Brauche ich nicht. Die rechtlliche Lage ist m.E. eindeutig.
unsere Satzung sagt es nun mal anders. Solltest du weniger als 63 Unterzeichnern einreichen (und der Vorstand daraufhin wirklich eine MV einberufen), werde ich der ordnungsgemäßen Ladung in Tagesordnungspunkt 1 widersprechen, darüber abstimmen lassen und die MV ist vermutlich nach 15 Minuten zu Ende.
Wenn der Unmut im Verein WIRKLICH so groß wäre, wie von dir immer proklamiert, sollte es doch eh kein Problem sein, 63 Mitglieder zu finden.
Mit freundlichen Grüßen DaB.
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