On 8/31/06, Magnus Manske magnus.manske@web.de wrote:
Hi,
ich bin nicht auf der mailingliste (daher bitte CC:), aber ich dachte, das würde interessieren:
Jemand, der sich im deutschen und internationalen Rechts- und Finazzirkus auskennt, hat mir bestätigt, dass der gemeinnützige Verein nicht einfach so Spendengelder an die Foundation überweisen darf. Allerdings ist es wohl *kein* Problem, der Foundation einen zinslosen, unbefristeten Kredit zur Verfügung zu stellen. Das läuft aus praktischer Sicht aufs gleiche hinaus, und ist absolut legal.
Damit will ich nicht sagen, dass es zwingend notwendig ist, der Foundation sofort alles Geld zu geben, das der Verein hat. Ich möchte nur auf die bestehende Möglichkeit hinweisen.
Hallo Magnus,
Danke für Deinen Hinweis. Ich frage mich allerdings, ob das immer noch kein Problem ist, wenn ein wirklich großer Teil der Spendeneinnahmen als Kredit vergeben wird. Wäre ja schließlich auch keine zeitnahe Mittel*verwendung* (sondern formal nur eine wenig Gewinn bringende Geldanlage). Mein Bauchgefühl sagt mir jedenfalls, dass sowas dem Finanzamt nicht wirklich einfach zu vermitteln wäre. Und neben den rein steuerrechtlichen Fragen müssen wir ja auch noch darauf achten, dass unsere Spender das verstehen können. Dennoch werden wir diese Option für die Zukunft im Hinterkopf behalten und bei Gelegenheit mit unserem Steuerberater diskutieren.
Aber zum Glück haben wir ja jetzt eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden. Drückt mal die Daumen, dass da nicht noch irgendwas neues dazwischen kommt.
Viele Grüße Arne