On 8/31/06, Magnus Manske <magnus.manske(a)web.de> wrote:
Hi,
ich bin nicht auf der mailingliste (daher bitte CC:), aber ich dachte,
das würde interessieren:
Jemand, der sich im deutschen und internationalen Rechts- und
Finazzirkus auskennt, hat mir bestätigt, dass der gemeinnützige Verein
nicht einfach so Spendengelder an die Foundation überweisen darf.
Allerdings ist es wohl *kein* Problem, der Foundation einen zinslosen,
unbefristeten Kredit zur Verfügung zu stellen. Das läuft aus praktischer
Sicht aufs gleiche hinaus, und ist absolut legal.
Damit will ich nicht sagen, dass es zwingend notwendig ist, der
Foundation sofort alles Geld zu geben, das der Verein hat. Ich möchte
nur auf die bestehende Möglichkeit hinweisen.
Hallo Magnus,
Danke für Deinen Hinweis. Ich frage mich allerdings, ob das immer noch
kein Problem ist, wenn ein wirklich großer Teil der Spendeneinnahmen
als Kredit vergeben wird. Wäre ja schließlich auch keine zeitnahe
Mittel*verwendung* (sondern formal nur eine wenig Gewinn bringende
Geldanlage). Mein Bauchgefühl sagt mir jedenfalls, dass sowas dem
Finanzamt nicht wirklich einfach zu vermitteln wäre. Und neben den
rein steuerrechtlichen Fragen müssen wir ja auch noch darauf achten,
dass unsere Spender das verstehen können. Dennoch werden wir diese
Option für die Zukunft im Hinterkopf behalten und bei Gelegenheit mit
unserem Steuerberater diskutieren.
Aber zum Glück haben wir ja jetzt eine für alle Beteiligten gute
Lösung gefunden. Drückt mal die Daumen, dass da nicht noch irgendwas
neues dazwischen kommt.
Viele Grüße
Arne