Am 9. Oktober 2009 12:34 schrieb Tim Landscheidt tim@tim-landscheidt.de:
Marcus Cyron kenwilliams-1@web.de wrote:
Wir sollten mal überlegen, ob solche Mitgliedschaften für die Dauer der Anstellung nicht ruhen sollten.
Und welches konkrete bzw. potentielle Problem möchtest du damit lösen?
für mich ist hier immer ein Interessenkonflikt vorhanden. Letztlich ist man mit sein eigener Arbeitgeber.
Das Problem stellt sich aber auch bei jedem Mitarbeiter, der Belegschaftsaktien hält, oder, wenn man an das Ereignis vor zwei Wochen zurückdenkt, bei (fast) jedem Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes.
Ich kenne es aus anderen Vereinen auch nur so, dass eine Mitgliedschaft in dem *Vorstand* mit einer Anstellung nicht vereinbar ist, und halte das wie Achim auch für ausreichend.
Ja, das sehe ich genauso. Ich halte es für problematisch, wenn Vorstandsmitglieder Angestellte des Vereins sind oder wenn Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand direkt in ein Angestelltenverhältnis wechseln. In solchen Fällen sind handfeste Interessenskonflikte eine reale Gefahr, die durch eine Geschäftsordnung zu Interessenskonflikten geregelt werden sollten.
Viele Grüße
Philipp