Am 06.10.2010 13:09, schrieb Jens Leschmann:
Hallo Thomas,
etwas weniger Polemik auf unterstem Niveua und dafür etwas mehr (niveauvolle) Sachlichkeit, wäre schon angebracht und würde ich auch von dir erwarten. Die gGmbH benötigt keinen gesonderten Aufsichtsrat, da sie durch den jeweiligen Vorstand überwacht wird. Zugegeben, man kann natürlich auch einen künstlichen Wasserkopf schaffen - der Geld kostet, denn ein Aufsichtsrat darf m.W. nicht unentgeldlich arbeiten - lasse mich da aber gerne belehren falls ich irren sollte.
Beste Grüße Jens
Hallo Jens,
In entsprechender Anwendung von § 113 AktG: "Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden."
Ich sehe einen Aufsichtsrat nicht als Wasserkopf sondern als Kontrollgremium für eine Entität des Vereines der nicht der unmittelbaren Kontrolle der Vereinsmitglieder (ergo MV) unterliegt.
Gruß Liesel