Hallo,
Am Samstag 04 Dezember 2010, 21:46:56 schrieb Robert Huber:
Gibt es Kandidaten, damit eine neue Vorstandschaft
gewählt werden kann?
ohne Bewertung der ganzen Aktion: Renes Antrag sieht vor, den aktuellen
Vorstand auch nach dem Misstrauensvotum kommisarisch im Amt zu belassen – der
Verein wäre also die 7 Wochen bis zu den Neuwahlen handlungsfähig. Dem
aktuellen Vorstand steht es (da es sich wie bereits mehrfach richtig gesagt um
normale Mitglieder handelt) dann frei, erneut zu kandidieren (also wenn sich
niemand Neues findet, haben wir 7 Wochen später einen sehr ähnlichen oder
wieder den gleichen Vorstand – und 2 sinnlose MVs hinter uns).
Sollte der aktuellen Vorstand kein Interresse mehr haben UND keine neuen
Kandidaten aufzutreiben sein, so ist das BGB einschlägig: Das zuständige
Amtsgericht ernennt einen Vorstand.
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
--
Benutzerseite: [[:w:de:User:DaB.]] — PGP: 2B255885