Hallo, Am Samstag 04 Dezember 2010, 21:46:56 schrieb Robert Huber:
Gibt es Kandidaten, damit eine neue Vorstandschaft gewählt werden kann?
ohne Bewertung der ganzen Aktion: Renes Antrag sieht vor, den aktuellen Vorstand auch nach dem Misstrauensvotum kommisarisch im Amt zu belassen – der Verein wäre also die 7 Wochen bis zu den Neuwahlen handlungsfähig. Dem aktuellen Vorstand steht es (da es sich wie bereits mehrfach richtig gesagt um normale Mitglieder handelt) dann frei, erneut zu kandidieren (also wenn sich niemand Neues findet, haben wir 7 Wochen später einen sehr ähnlichen oder wieder den gleichen Vorstand – und 2 sinnlose MVs hinter uns). Sollte der aktuellen Vorstand kein Interresse mehr haben UND keine neuen Kandidaten aufzutreiben sein, so ist das BGB einschlägig: Das zuständige Amtsgericht ernennt einen Vorstand.
Mit freundlichen Grüßen DaB.