On 17.01.2014, at 12:00, Pavel Richter wrote:
Hi,
Hallo zusammen,
Bei der Ausfertigung des Protokolls ist uns der Fehler aufgefallen. Wir haben daraufhin das zählprotokoll zu Rate gezogen. Dort stehen jedoch die gleichen zahlen. Das Protokoll gibt also die Zählung so wieder, wie sie auf der MV angesagt wurde und im Zählprotokoll festgehalten wurde.
nun gut.
Die nächsten spannende Frage ist: Wieviele Stimmen hat Nico tatsächlich bekommen? Kann man nicht eine neue/weitere Auszählung in der GS durchführen? Die Original-Stimmzettel liegen ja noch bei euch (und wenn ich mich nicht irre, dann werden die für genau _solche_ Fälle ein paar Monate aufbewahrt).
Gruß
Henriette
Freundliche Grüße
Pavel Richter Am 17.01.2014 11:41 schrieb "Henriette Fiebig" henriette.fiebig@snafu.de:
On 17.01.2014, at 10:53, Bernd Gross wrote:
Hi,
Danke Henriette für den Hinweis.
der Dank geht an DaB.: Der hatte auf diesen Fehler nämlich schon ganz deutlich in seiner Mail vom 09. Januar 2014 hingewiesen (Punkt 5 seiner Mail).
OK. Ich würde dies als einen unerfreulichen Schreibfehler ansehen, der zu korrigieren ist.
Das mag ein „unerfreulicher Schreibfehler" im Protokoll sein – vor allem aber macht es einen überaus unerfreulichen Eindruck was die Sorgfalt der Protokoll-Erstellung und Beglaubigung angeht! Bzw. gibt es eine ganze Reihe von Gelegenheiten an denen dieser „Fehler" passiert kann:
- bei der Auszählung der Stimmen auf der MV
- bei Übertragung des Auszählungsergebnisses auf das Protokoll der
Stimmauszählung (das wird von den Mitgliedern der Zählkommission noch während der MV unterschrieben und in seiner Korrektheit bestätigt) 3. bei Übertragung des Ergebnisses vom Auszähl-Protokoll aus Punkt 2. in das offizielle MV-Protokoll 4. bei Bestätigung der Korrektheit des MV-Protokolls durch die 6 Leute, die das unterschreiben müssen (Präsidium, Versammlungsleiter, etc.)
Der Zählkommission sollte so was nicht passieren.
Das unterstellt, daß die Zählkommission sich verzählt hat – sowas kann natürlich passieren; ich vermute aber, daß das – genau wie bei Jens – bereits während der MV vor Ort schon aufgefallen wäre. Im übrigen läßt sich aus dem Protokoll, das die Zählkommission angefertigt hat, ersehen welche Zahlen die Stimmzähler eingetragen hatten.
Ich würde ja sagen, daß sowas vor allem denen nicht passieren darf, die die Korrektheit des Protokolls mit ihrer Unterschrift beglaubigen – und schon gar nicht, wenn auf einen solchen gravierenden Fehler öffentlich auf dieser Liste hingewiesen wurde!
Unerfreulicher war, dass zunächst ein Stapel beim Auszählen versäumt
wurde
und so zunächst Jens Best nicht gewählt war. Aber es wurde noch innerhalb der MV entdeckt und korrigiert. Das hatte wirklich Korrekturen bei der Zusammensetzung des Präsidiums zur Folge.
Ja, sowas kommt bei der leicht chaotischen und einigermaßen hektisch-nervösen Stimmauszählerei während der MV durchaus vor (ich war schon mehrfach Stimmzähler und wir haben uns auch ein- oder zweimal verzählt).
/ … /
Gruß
Henriette
Besten Gruß Bernd
Am 17. Januar 2014 10:43 schrieb Henriette Fiebig <
henriette.fiebig@snafu.de
:
On 17.01.2014, at 08:04, Bernd Gross wrote:
Moin,
Hallo Tim, was für ein Schrecken am Morgen. Habe ich ein anderes MV-Protokoll
bekommen
?
In meinem Exemplar steht:
"*Wahl des Vorsitzenden des Präsidiums *
Es wurden 340 gültige Stimmen abgegeben, davon 307 per Briefwahl und 33
auf
der Mitgliederversammlung. Nikolas Becker wird mit 315 Ja-Stimmen bei
31
Nein-Stimmen gewählt, 4 Enthaltungen. Er nimmt die Wahl an."
dann rechne mal die Stimmen zusammen:
315 Ja + 31 Nein + 4 Enthaltung = 350 Stimmen
Einen Satz drüber heißt es aber, daß 340 gültige Stimmen abgegeben
wurden.
Gruß
Henriette
Viele Grüße
Bernd
Am 17. Januar 2014 04:36 schrieb Tim Landscheidt <
tim@tim-landscheidt.de
:
Olaf Kosinsky olaf.kosinsky@gmail.com wrote:
> basierend auf dem Protokoll und der Feststellung über die
Verabschiedung
> von S1 wird die Änderung beim Vereinsgericht beantragt. Ich wende
mich
> ausdrücklich gegen die Feststellung, dass der Antrag S1 angenommen
wurde,
> da er in dieser Form überhaupt nicht zur Abstimmung hätte gestellt
werden
> dürfen.
> [...]
Aber anscheinend wurde der Antrag S1 ja angenommen. Wenn der Bundestag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, wird ja auch nicht das Protokoll über die Abstimmung "korri- giert".
Wenn sich Mitglieder durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen, steht ihnen der Gang vor Gericht offen.
Spannender finde ich die Frage, wer momentan das Präsidium bildet. Es gibt anscheinend sechs Zeugen, die mit ihrer Un- terschrift bestätigen, dass kein Vorsitzender ordnungsgemäß gewählt wurde. Ist damit kein Präsidium gewählt und damit noch das alte in Amt und Würden, oder hat es nur keinen Vor- sitzenden?
Tim
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