Naja, der Möglichkeiten gibt es ja noch mehr. Man kann auch, wie es jetzt bei "Zoches" Artikel ist, nur die Versionen verstecken und die Autoren bleiben weiterhin in der Versionsgeschichte sichtbar. Und bei dem von dir genannten Beispielen, Martina, würde dann wohl der Artikel grundsätzlich gelöscht, um später einmal ganz neu geschrieben zu werden. Die Fragestellung finde ich tatsächlich auch interessant, weiß aber nicht, inwiefern da eine solche Klage weiterhilft.
Alex
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org [mailto:vereinde-l-bounces@lists.wikimedia.org] Im Auftrag von Martina Nolte Gesendet: Mittwoch, 9. März 2011 01:42 An: Mailingliste des Wikimedia Deutschland e. V. / mailing list of Wikimedia Deutschland e. V. Betreff: Re: [VereinDE-l] Musterklage?
Paddy, wir sind auch hier im Internet. Lass uns bestimmte Wörter in Bezug auf bestimmte Personen besser nicht benutzen. ;-)
Die Sache ist auch nicht ganz so einfach vom Tisch zu fegen, denn durch die Versionslöschungen (wegen mutmaßlicher URV-Anteile) sind die Autorenanteile nicht mehr im Einzelnen exakt erkennbar. Unserer gelebten Rechtsauffassung nach genügt nach der Versionslöschung ein Kommentar "Erstversion stammt von XYZ" in der Versionsgeschichte. Georg aber meint, das reicht nicht, sondern: was genau seine Textanteile sind, sei nur auf seiner Homepage nachzulesen und deshalb müsse die verlinkt werden.
Wenn diese Rechtsauffassung zuträfe, hätten wir in Zukunft jede Menge Selbstdarstellungsspammer am Hals, die bei uns Textmüll abladen und von uns eine prominente Verlinkung ihrer Homepages erzwingen, damit wir uns keinen Vorstrafeneintrag einfangen. Dann könnten wir den Laden dicht machen. Wenn aber diese Rechtsauffassung von einem Gericht eindeutig zurückgewiesen würde, könnten wir am geilsten Online-Lexikon der Welt ganz normal und angstfrei weiterarbeiten.
LG Martina
Am 09.03.2011 00:35, schrieb Patrick-Emil Zörner:
Liebe Matrtina,
2011/3/9 Martina Noltekontakt@martina-nolte.de:
Hallo nochmal,
nee, ich hab echt keinen Schiss.
da hast Du echt "Dicke Eier". Vor Gericht bekommst Du lediglich ein Urteil und kein Recht. Aber Respekt!
Ich hab die Anzeige ja über Umwege zugespielt bekommen und kann mir nicht
vorstellen, dass ein Staatsanwalt
dafür ein Verfahren überhaupt nur eröffnet. Mir geht's auch nicht um
einen Gegenschlag. Sondern darum, ein Verfahren zu eröffnen - gerne in
Absprache mit Georg Zoche
Troll oder Spinner?
- und so dann doch einen Gerichtsbeschluss zur Frage der erforderlichen
Autorenennung innerhalb der Wikipedia zu
bekommen.
OK, der Zoche ist ein Idiot und anhand dessen seiner Idiotie willst Du jetzt einen rechtlichen Beschluss?
lg
paddya
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