In meiner Mail ist ein Satz leider unvollständig.
On 17.05.2010 15:10, Sebastian Moleski wrote:
Warum macht man soetwas, wenn es inhaltlich auf keine
Änderung
hinausläuft? Weil der Gesetzgeber nun einmal vorschreibt, dass der
Vorstand eines Vereins die Geschäftsführung innehat, dafür die
Verantwortung trägt und entsprechend haftbar gemacht werden kann. Mit
dem neuen Modell wäre nicht nur eine Änderung der Bezeichnung sondern
auch eine Änderung der Haftungsfrage verbunden. Diese Änderung ist
vernünftig, weil jemand, der
für eine Arbeit als Geschäftsführer bezahlt wird, auch für seine
Entscheidungen geradestehen und notfalls mit seinem Vermögen haften
sollte. So wird es bei GmbH-Geschäftsführern (auch gemeinnützigen GmbHs)
aber auch Vorständen von Stiftungen, Genossenschaften,
Aktiengesellschaften, etc. gehandhabt.
Wo es nicht so abläuft, ist gerade im öffentlichen Dienst, erst recht in
politisch besetzten Ämtern. Politiker müssen sich keine Sorgen machen,
dass ihre Fehlentscheidungen als Politiker persönliche Haftungsfragen
für ihr eigenes Vermögen aufwerfen. Was das bringt, zeigt jeder Blick in
die Tageszeitung.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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